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#16 RE: Vorstellung der Malteser Verfassung - Kapitel 3 von w_a_n 05.09.2011 21:27

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Bedeutung der Farben:
Text - Originaltext
Text - vorgeschlagene Änderung, welche noch diskutiert und ausgetauscht werden kann
Text - normaler geändeter vorgeschlagener Text
Text - Passagen, welche nicht übernommen werden und gestrichen werden bzw. wegfallen sollten
- In Bearbeitung befindlicher Artikel

Durchgestrichener Text erklärt sich von selbst.
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Mir fällt nichts mehr ein, darum mache ich mal Artikel 27 fertig.

Zitat
Artikel 27
Die Rechnungskammer

§ 1 - Die Rechnungskammer überwacht und kontrolliert die Einkünfte, die Ausgaben und das gesamte Vermögen des Ordens. Sie ist zugleich Beratungsorgan des Rezeptors des Gemeinsamen Schatzamtes.

§ 2 - Die Rechnungskammer besteht aus einem Präsidenten, vier ordentlichen und zwei stellvertretenden Räten.

§ 3 - Als Mitglieder der Rechnungskammer werden vom Generalkapitel Ritter gewählt, die in der Jurisprudenz, in den Wirtschafts- und den Finanzwissenschaften erfahren sind. Im ersten Wahlgang benötigen sie die einfache Mehrheit der Stimmberechtigten. In folgenden Wahlgängen genügt die einfache Mehrheit der Anwesenden. Ihre Amtsperiode dauert bis zum nächsten Ordentlichen Generalkapitel. Eine Wiederwahl ist zweimal möglich. Für die Wahl zur dritten Amtsperiode ist eine Zweidrittelmehrheit notwendig.

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Artikel 27
Die Rechnungskammer

§ 1 - Die Rechnungskammer überwacht und kontrolliert die Einkünfte, die Ausgaben und das gesamte Vermögen de[color=black]r
OAM. Sie ist zugleich Beratungsorgan des Finanz- und Budgetministers/Schatzmeisters.

§ 2 - Die Rechnungskammer besteht aus einem Präsidenten, vier ordentlichen und zwei stellvertretenden Räten.

§ 3 - Als Mitglieder der Rechnungskammer werden von der General-/Vollversammlung Menschen gewählt, die in der Jurisprudenz, in den Wirtschafts- und den Finanzwissenschaften erfahren sind. Im ersten Wahlgang benötigen sie die einfache Mehrheit der Stimmberechtigten. In folgenden Wahlgängen genügt die einfache Mehrheit der Anwesenden. Ihre Amtsperiode dauert bis zur nächsten Ordentlichen General-/Vollversammlung. Eine Wiederwahl ist zweimal möglich. Für die Wahl zur dritten Amtsperiode ist eine Zweidrittelmehrheit notwendig.[/color]


"Ritter" durch "Menschen" ersetzt.

Damit ist dieser Artikel nun auch fertig und somit Kapitel 3 vorläufig auch abgeschlossen.
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Bedeutung der Farben:
#### - Originaltext
#### - vorgeschlagene Änderung, welche noch diskutiert und ausgetauscht werden kann
#### - normaler geändeter vorgeschlagener Text
#### - Passagen, welche nicht übernommen werden und gestrichen werden bzw. wegfallen sollten

Durchgestrichener Text erklärt sich von selbst.

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