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Verfassung der Malteser Ritter - Umschreibung/Grundlegendes »
Vorstellung der Malteser Verfassung - Kapitel 2

Hier ist die Malteserverfassung, welche der Bernd als unwichtig abtat. Ich stelle sie mal vor und versuche mich an einer Kommentierung für unsere Zwecke, so daß ein jeder weiß, was diese Menschen - und um Menschen handelt es sich ja auch bei dieser Gruppe, deren Ursprung bis ins 11. Jahrhundert zurückreicht - eigentlich wollten.
Wir wollen keine Mönche oder Nonnen sein, auch wollen wir uns weder über andere erheben noch uns gegenüber anderen erniedrigen.
Da zunehmend die Gesetze gelinde gesagt nur noch nach Gusto gelten resp. gar nicht mehr gültig sind - siehe BRD Finanz-Agentur GmbH und Deutschland AG - , das Grundgesetz anscheinend den Rang von untergeordneten Aus- und Durchführungsbestimmungen sind und die nachfolgenden nachgeordneten Vorschriften (Agenda 2010, Hartz4 etc.) umgekehrt anscheinend und augenscheinlich umgekehrt eherne unveränderliche eherne Gesetze geworden sind mit Ewigkeitscharakter, tut es dringend not, uns selbst etwas zu geben.
Hierfür bietet sich die Malteser Verfassung an. Sie ist klar und übersichtlich gegliedert und schlicht und einfach gehalten, daß ein jeder sie verstehen und nachvollziehen kann.
Das Grundgesetz hat 146 Artikel. Die Verfassung der Malteser Ritter hat nur 38 Artikel, wobei einige mehrere Paragraphen haben. Wie sagte doch mal einer? Was brauchen wir eine Verfassung, welche 1 LKW erfordert und 10 Juristen, um sie zu verstehen? Recht hat dieser Mensch.
Der Bernd hat - bei allem Respekt vor seiner Arbeit - aber genau dieses getan, sicherlich unbewußt.
So, genug der Einleitung, hab nicht vor, zu den Schwurblern abzugleiten.
Hier nun Kapitel II
mfg w_a_n
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DES SOUVERÄNEN
RITTER- UND HOSPITALORDENS
VOM HEILIGEN JOHANNES VON JERUSALEM
VON RHODOS UND VON MALTA
...
Kapitel 2 - DIE MITGLIEDER DES ORDENS...... 17
Art. 8 Die Stände................................................ 17
Art. 9 Pflichten der Ordensmitglieder.....................19
Art. 10 Zuordnung der Ordensmitglieder................20
Art. 11 Funktionen und Ämter................................21
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ZitatArtikel 8
Die Stände
§ 1 - Die Ordensmitglieder sind in drei Stände gegliedert:
- Den Ersten Stand bilden die Justizritter,auch Professen genannt, und die Profess-Konventualkapläne mit Ordensgelübden.
- Den Zweiten Stand bilden die Mitglieder in Obödienz, die gemäß Art. 9, § 2 dieser Verfassung die Promess ablegen. Der Zweite Stand ist in 3 Kategorien gegliedert:
[list=a]- Ehren- und Devotions-Ritter und -Damen in Obödienz
- Gratial- und Devotions-Ritter und -Damen in
Obödienz)- Magistral-Ritter und -Damen in Obödienz
[*]Den Dritten Stand bilden jene Ordensmitglieder, die weder Gelübde noch Promess abgelegt haben, aber gemäß den Normen der Kirche leben und bereit sind, sich für den Orden und die Kirche einzusetzen. Der Dritte Stand ist in sechs Kategorien gegliedert:[/list]
- Ehren- und Devotions-Ritter und -Damen
- Ehren-Konventualkapläne
- Gratial- und Devotionsritter und -Damen
- Magistralkapläne
- Magistral-Ritter und -Damen
- Devotions-Donaten und -Donatinnen
§ 2 - Die Zugangsvoraussetzungen zu den einzelnen Klassen und Kategorien sind im Codex geregelt.
________________________________________________________
Die Stände
§ 1 - Die Ordensmitglieder sind in drei Stände gegliedert:
[list=a]
Obödienz)
[*]Den Dritten Stand bilden jene Ordensmitglieder, die weder Gelübde noch Promess abgelegt haben, aber gemäß den Normen der Kirche leben und bereit sind, sich für den Orden und die Kirche einzusetzen. Der Dritte Stand ist in sechs Kategorien gegliedert:
[/list]
§ 2 - Die Zugangsvoraussetzungen zu den einzelnen Klassen und Kategorien sind im Codex geregelt.
Generelle Streichung - Menschenrechte gelten unterschiedslos für alle, da gibt es weder Stände noch Kasten noch 'Bessere' oder 'Schlechtere'.
Das war gut für Herrschaftsrecht - für eine bessere Gesellschaft ist dies überflüssig.
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ZitatArtikel 9
Pflichten der Ordensmitglieder
- § 1 - Ritter und Kapläne des Ersten Standes legen die Gelübde der Armut, der Keuschheit und des Gehorsams ab und streben so nach evangelischer Vollkommenheit. Sie sind Religiosen mit allen Wirkungen des Kirchenrechtes und richten sich nach den sie betreffenden besonderen Vorschriften. Zum Leben in Gemeinschaft sind sie nicht verpflichtet.
- § 2 - Die Mitglieder des Zweiten Standes verpflichten sich kraft ihrer Promess, in Übereinstimmung mit den Pflichten ihres persönlichen Standes im Geiste des Ordens nach christlicher Vollkommenheit zu streben.
- § 3 - Den Ordensmitgliedern obliegt es, ihr Leben auf vorbildliche Weise entsprechend den Lehren und Vorschriften der Kirche zu führen und sich entsprechend den Weisungen des Codex den karitativen Werken des Ordens zu widmen.
- § 4 - Die Mitglieder des Zweiten und des Dritten Standes, ausgenommen die Priester, entrichten über ihre nationalen Organisationen einen finanziellen Beitrag an das Großmagisterium, dessen Höhe vom Generalkapitel festgelegt wird.
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Pflichten der [color=black]Mitglieder des OAM
- § 1 - Ritter und Kapläne des Ersten Standes Mitglieder des OAM legen die Gelübde der [color=fuchsia]OAM nach dieser Art[/color] Armut, der Keuschheit und des Gehorsams ab und streben so nach humanistischer und charakterlicher Vollkommenheit. Sie sind natürliche/echte/edle Menschen mit allen Wirkungen der universellen Menschenrechte und richten sich nach den Neuen Erklärung der Menschenrechte. Zum Leben in Gemeinschaft sind sie nicht verpflichtet.
- § 2 - Die Mitglieder des Zweiten Standes verpflichten sich kraft ihrer Promess, in Übereinstimmung mit den Pflichten ihres persönlichen Standes im Geiste des Ordens nach christlicher Vollkommenheit zu streben.
- § 3 - Den Mitgliedern des OAM obliegt es, ihr Leben auf vorbildliche Weise entsprechend den Regeln der universellen Menschenrechte zu führen und sich entsprechend deder Präambel der Menschenrechte des Codex den karitativen Werken des OAM zu widmen.
- § 4 - Die Mitglieder des Zweiten und des Dritten Standes, ausgenommen die Priester, entrichten über ihre nationalen Organisationen einen finanziellen Beitrag an das Großmagisterium, dessen Höhe vom Generalkapitel festgelegt wird.
... Orden ersetzt
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[ Editiert von Administrator w_a_n am 16.01.11 19:28 ]
[ Editiert von Administrator w_a_n am 16.01.11 21:02 ]
[ Editiert von Administrator w_a_n am 27.01.11 21:09 ]
[ Editiert von Administrator w_a_n am 27.03.11 17:09 ]
[ Editiert von Administrator w_a_n am 25.06.11 16:00 ]

Schön, daß Du an der Umschreibung arbeitest... Ich gebe jedoch zu bedenken, daß Du Dir auch im Klaren darüber sein mußt, worüber Du redest und damit genau weißt, wovon Du sprichst. Da spielen die Bedeutungen und Definitionen und Herkünfte ebenso eine Rolle, wie die Berücksichtigung des Menschenrechtes...
Zitat
Orden bezeichnet:
* Orden und Ehrenzeichen, eine staatliche Auszeichnung
* eine religiöse Ordensgemeinschaft
* Ritterorden, eine Gruppe von als Ritter bezeichneten Ordensträgern
* Freimaurerorden, eine Organisation innerhalb der Freimaurer
* Studentenorden, eine geheime Studentengemeinschaft zur Zeit der Aufklärung
* Karnevalsorden, eine Auszeichnung im Karneval
* eine paramilitärische Organisation in El Salvador Organización Democrática Nacionalista
Orden ist der Name folgender Personen:
* Geoffrey Van Orden (* 1945), britischer Politiker
Siehe auch:
Wiktionary Wiktionary: Orden – Bedeutungserklärungen, Wortherkunft, Synonyme, Übersetzungen
* Groß Orden
Weiterführendes auch hier:
http://de.wikipedia.org/wiki/Ordenskunde
Dann ist die Frage, was denn Stände sind und waren und welche Bedeutung sie haben, bei der Benutzung derselben Bezeichnung, welche Bedeutung sie haben sollen und welche aufgrund des Wortes usw. einfach gar nicht möglich ist, so daß evntl. ein anderes Wort benutzt werden muß.
Das nur so als weitere und mehrfach wiederholte Anregung aus anderen Bereichen nun auch hier...

So... zu Art.8/9, ich versuchs mal weiter: Stände... ich würde Gruppen sagen. Einmal die "Wissenden", dann die "Lehrenden" und dann die "Lernenden".
Eine klare Trennung gibt es nicht, kann es ja auch nicht geben, da keiner allwissend ist wie auch keiner vollkommen ahnungslos ist. Insofern sind eigentlich alle drei Gruppen alles zugleich, in unterschiedlichem Maße: die Wissenden sind gleichzeitig auch Lernende wie Lehrende, die Lehrenden besitzen Wissen - sind Wissende - und vermitteln es weiter und lernen selber gleichzeitig auch dazu (und sei es aus ihren Erfahrungen).
Die Lernenden lernen, werden aber in zunehmendem Maße, wie sie Wissen erworben haben, zu Lehrenden. In dem Maße, wo sich ihr Gelerntes verfestigt und durch Erfahrung bestätigt, werden sie zu Wissenden, was sie weitergeben und an andere vermitteln.
Man ist also Mentor und Schüler zugleich.
Ma schauen, was mir noch dazu einfällt und wie ich das einbauen kann.
[ Editiert von Administrator w_a_n am 10.03.11 14:39 ]

Aha! Hat also doch noch geklappt... Das ist ein sehr guter Ansatz und verbindet Alles und Jeden. Wenn ich den anderen Kram hier erledigt habe und vielleicht auch noch den Rechner endlich wieder voll funktionsfähig habe, dann befasse ich mich intensiver auch hiermit. Bis dahin lese und denke ich und überlege mir aus dem Dargebotenen was ... Ähm... Soweit...

Na logo!
Gemeinsam schaffen wirs. Notfalls auch alleene *ggg*
Danke für´s Heranwagen , eine gute Angehensweise. Und sorry für meine Zurückhaltung, ich habe mich bis jetzt vor dieser Aufgabe wie ein Ochs vorm Berg ohnmächtig gefühlt. Aber vielleicht kann ich ja doch das eine oder andere beitragen. Besser Gefahr laufen tausend Fehler zu machen (daher: Kritik ausdrücklich erwünscht) als gar nichts...
„Mitglieder des OAM“ ...hierzu hätte ich eine Frage. Könnte die Verwendung von „Angehörige“ der Zugehörigkeit mehr Nachdruck verleihen?
http://de.wikipedia.org/wiki/Mitglied
http://de.wikipedia.org/wiki/Angehöriger
Hier einmal der Versuch einer Formulierung des Artikel 9 von mir, was meint Ihr dazu?...
§1 – Angehörige des OAM legen die Gelübte gemäß „dieser Art“ (wo verankert?) ab und streben so nach humansitischer und charakterlicher Vollkommenheit. Sie sind natürliche Personen und edelstrebende Menschen mit allen Wirkungen der universellen Menschenrechte und richten sich nach der neuen Erklärung der Natürlichen Menschenrechte. Zum Leben in Gemeinschaft sind sie nicht verpflichtet.
§ 2 - Angehörige verpflichten sich kraft ihrer Promesse, im Einklang mit den Natürlichen Menschenrechten nach ethischer Vollkommenheit zu streben.
§ 3 - Den Angehörigen des OAM obliegt es, die universellen Menschenrechte in ihrem Leben auf vorbildliche Weise zu verwirklichen, indem sie sich dem Codex der Natürlichen Menschenrechte enstprechend den karitativen und beschirmenden Werken des OAM widmen.

Zitat
Gepostet von Mikusch
Danke für´s Heranwagen, eine gute Angehensweise. Und sorry für meine Zurückhaltung, ich habe mich bis jetzt vor dieser Aufgabe wie ein Ochs vorm Berg ohnmächtig gefühlt. Aber vielleicht kann ich ja doch das eine oder andere beitragen. Besser Gefahr laufen tausend Fehler zu machen (daher: Kritik ausdrücklich erwünscht) als gar nichts...
„Mitglieder des OAM“ ...hierzu hätte ich eine Frage. Könnte die Verwendung von „Angehörige“ der Zugehörigkeit mehr Nachdruck verleihen?
http://de.wikipedia.org/wiki/Mitglied
http://de.wikipedia.org/wiki/Angehöriger
Hier einmal der Versuch einer Formulierung des Artikel 9 von mir, was meint Ihr dazu?...
§1 – Angehörige des OAM legen die Gelübte gemäß „dieser Art“ (wo verankert?) ab und streben so nach humansitischer und charakterlicher Vollkommenheit. Sie sind natürliche Personen und edelstrebende Menschen mit allen Wirkungen der universellen Menschenrechte und richten sich nach der neuen Erklärung der Natürlichen Menschenrechte. Zum Leben in Gemeinschaft sind sie nicht verpflichtet.
§ 2 - Angehörige verpflichten sich kraft ihrer Promesse, im Einklang mit den Natürlichen Menschenrechten nach ethischer Vollkommenheit zu streben.
§ 3 - Den Angehörigen des OAM obliegt es, die universellen Menschenrechte in ihrem Leben auf vorbildliche Weise zu verwirklichen, indem sie sich dem Codex der Natürlichen Menschenrechte enstprechend den karitativen und beschirmenden Werken des OAM widmen.
Zur Frage "wo": da - topic.php?id=492&msgid=2351

Dann verschiebe es doch in den entsprechenden Bereich oder kopiere es dahin, wenn es sich auf beide Bereiche bezieht mit entsprechender Linksetzung und kurzem Kommentar, warum... Alles andere irritiert sehr...

Art. 8 - Gruppen des OAM
Die OAM besteht aus drei Gruppen. Einmal die "Wissenden", dann die "Lehrenden" und dann die "Lernenden".
Eine klare Trennung gibt es nicht, kann es ja auch nicht geben, da keiner allwissend ist wie auch keiner vollkommen ahnungslos ist. Insofern sind eigentlich alle drei Gruppen alles zugleich, in unterschiedlichem Maße:
1-) Die Wissenden sind gleichzeitig auch Lernende wie Lehrende,
2.) Die Lehrenden besitzen Wissen - sind Wissende - und vermitteln es weiter und lernen selber gleichzeitig auch dazu (und sei es aus ihren Erfahrungen).
3.) Die Lernenden lernen, werden aber in zunehmendem Maße, wie sie Wissen erworben haben, zu Lehrenden. In dem Maße, wo sich ihr Gelerntes verfestigt und durch Erfahrung bestätigt, werden sie zu Wissenden, was sie weitergeben und an andere vermitteln.
Man ist also Mentor und Schüler zugleich.

Richtig. Aber das ist noch immer ein Entwurf und hier geht es um die entsprechenden Threads, damit wir immer gleich auch an der richtigen Stelle sind. Ich fasse Deine Aussage also acuh als Anerkenntnis auf. Dann nehme doch den Vorschlag des Kopierens, da es sich um Punkte handelt, die in beiden Threads jeweils anders gelagert vorkommen. Danke! Ich befasse mich inzwischen mit Schlafen, weil wieder zugespritzt und jetzt die Wirkung nicht mehr zu kontrollieren ist. N8...
[ Editiert von Administrator Michael Wargowski am 17.03.11 22:03 ]

Schwur:
Solange das Herz schlägt...
Solange das Herz schlägt, schwöre ich, daß ich meine Ideale der Menschenrechte nicht aufgeben werde und immer und überall danach streben werde, diese wirklich für alle durchzusetzen...
sie zu achten und hochzuhalten ohn' Ansehn der Person, der Rasse oder des Glaubens oder der Herkunft.
Ich werde darum kämpfen, daß alle Menschen gleich sind von den Rechten her, daß ich keinerlei Herrschaft des Menschen über andere Menschen zulassen werde und die Freiheit für alle hochhalten werde und kein unrecht bzw. Unfreiheit zulassen oder dulden werde - das schwöre ich. Solange das Herz schlägt.
- Konrad Fitz -

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ZitatArtikel 8
Die Stände
§ 1 - Die Ordensmitglieder sind in drei Stände gegliedert:
- Den Ersten Stand bilden die Justizritter,auch Professen genannt, und die Profess-Konventualkapläne mit Ordensgelübden.
- Den Zweiten Stand bilden die Mitglieder in Obödienz, die gemäß Art. 9, § 2 dieser Verfassung die Promess ablegen. Der Zweite Stand ist in 3 Kategorien gegliedert:
[list=a]- Ehren- und Devotions-Ritter und -Damen in Obödienz
- Gratial- und Devotions-Ritter und -Damen in
Obödienz)- Magistral-Ritter und -Damen in Obödienz
[*]Den Dritten Stand bilden jene Ordensmitglieder, die weder Gelübde noch Promess abgelegt haben, aber gemäß den Normen der Kirche leben und bereit sind, sich für den Orden und die Kirche einzusetzen. Der Dritte Stand ist in sechs Kategorien gegliedert:[/list]
- Ehren- und Devotions-Ritter und -Damen
- Ehren-Konventualkapläne
- Gratial- und Devotionsritter und -Damen
- Magistralkapläne
- Magistral-Ritter und -Damen
- Devotions-Donaten und -Donatinnen
§ 2 - Die Zugangsvoraussetzungen zu den einzelnen Klassen und Kategorien sind im Codex geregelt.
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[color=black]Gruppen des OAM
§ 1 - Die Die OAM besteht aus drei Gruppen. Einmal die "Wissenden", dann die "Lehrenden" und dann die "Lernenden".
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[color=black]Eine klare Trennung gibt es nicht, kann es ja auch nicht geben, da keiner allwissend ist wie auch keiner vollkommen ahnungslos ist. Insofern sind eigentlich alle drei Gruppen alles zugleich, in unterschiedlichem Maße.
Man ist also Mentor und Schüler zugleich.
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Generelle Streichung; bzw. inhaltliche Umschreibung - Menschenrechte gelten unterschiedslos für alle, da gibt es weder Stände noch Kasten noch 'Bessere' oder 'Schlechtere'.
Das war gut für Herrschaftsrecht - für eine bessere Gesellschaft ist dies überflüssig.
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#### - vorgeschlagene Änderung, welche noch diskutiert und ausgetauscht werden kann
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#### - Passagen, welche nicht übernommen werden und gestrichen werden bzw. wegfallen sollten
Durchgestrichener Text erklärt sich von selbst.
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[center]Mittig[/center]
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[list][*]Listentext[/list]
[ Editiert von Administrator w_a_n am 27.03.11 17:17 ]
[ Editiert von Administrator w_a_n am 16.08.11 11:03 ]
[ Editiert von Administrator w_a_n am 16.08.11 11:10 ]