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#1 RE: Vorstellung der "AEM" und ihre Wirksamwerdung! von Michael Wargowski 02.01.2011 20:47

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Zitat
ALLE 30 ARTIKEL DER ALLGEMEINEN ERKLÄRUNG DER MENSCHENRECHTE

Resolution 217 A (III) vom 10.12.1948

Präambel

Da die Anerkennung der angeborenen Würde und der gleichen und unveräußerlichen Rechte aller Mitglieder der Gemeinschaft der Menschen die Grundlage von Freiheit, Gerechtigkeit und Frieden in der Welt bildet,

da die Nichtanerkennung und Verachtung der Menschenrechte zu Akten der Barbarei geführt haben, die das Gewissen der Menschheit mit Empörung erfüllen, und da verkündet worden ist, daß einer Welt, in der die Menschen Rede- und Glaubensfreiheit und Freiheit von Furcht und Not genießen, das höchste Streben des Menschen gilt,

da es notwendig ist, die Menschenrechte durch die Herrschaft des Rechtes zu schützen, damit der Mensch nicht gezwungen wird, als letztes Mittel zum Aufstand gegen Tyrannei und Unterdrückung zu greifen,

da es notwendig ist, die Entwicklung freundschaftlicher Beziehungen zwischen den Nationen zu fördern,

da die Völker der Vereinten Nationen in der Charta ihren Glauben an die grundlegenden Men-schenrechte, an die Würde und den Wert der menschlichen Person und an die Gleichberechti-gung von Mann und Frau erneut bekräftigt und beschlossen haben, den sozialen Forschritt und bessere Lebensbedingungen in größerer Freiheit zu fördern,

da die Mitgliedstaaten sich verpflichtet haben, in Zusammenarbeit mit den Vereinten Nationen auf die allgemeine Achtung und Einhaltung der Menschenrechte und Grundfreiheiten hinzuwirken,

da ein gemeinsames Verständnis dieser Rechte und Freiheiten von größter Wichtigkeit für die volle Erfüllung dieser Verpflichtung ist,

verkündet die Generalversammlung

diese Allgemeine Erklärung der Menschenrechte als das von allen Völkern und Nationen zu erreichende gemeinsame Ideal, damit jeder einzelne und alle Organe der Gesellschaft sich diese Erklärung stets gegenwärtig halten und sich bemühen, durch Unterricht und Erziehung die Achtung vor diesen Rechten und Freiheiten zu fördern und durch fortschreitende nationale und internationale Maßnahmen ihre allgemeine und tatsächliche Anerkennung und Einhaltung durch die Bevölkerung der Mitgliedstaaten selbst wie auch durch die Bevölkerung der ihrer Hoheitsgewalt unterstehenden Gebiete zu gewährleisten.

[...Artikel 1 - 28]

Artikel 29

1. Jeder hat Pflichten gegenüber der Gemeinschaft, in der allein die freie und volle Entfaltung seiner Persönlichkeit möglich ist.

2. Jeder ist bei der Ausübung seiner Rechte und Freiheiten nur den Beschränkungen unterworfen, die das Gesetz ausschließlich zu dem Zweck vorsieht, die Anerkennung und Achtung der Rechte und Freiheiten anderer zu sichern und den gerechten Anforderungen der Moral, der öffentlichen Ordnung und des allgemeinen Wohles in einer demokratischen Gesellschaft zu genügen.

3. Diese Rechte und Freiheiten dürfen in keinem Fall im Widerspruch zu den Zielen und Grundsätzen der Vereinten Nationen ausgeübt werden.

Artikel 30

Keine Bestimmung dieser Erklärung darf dahin ausgelegt werden, daß sie für einen Staat, eine Gruppe oder eine Person irgendein Recht begründet, eine Tätigkeit auszuüben oder eine Handlung zu begehen, welche die Beseitigung der in dieser Erklärung verkündeten Rechte und Freiheiten zum Ziel hat.

Quelle: UN Department for General Assembly and Conference Management German Translation Service (Stand: 30.10.2009) http://www.ohchr.org/EN/UDHR/Pages/Language.aspx?LangID=ger



Quelle:
http://www.amnesty.de/alle-30-artikel-de...-menschenrechte


Niemand braucht einen Weltenherrscher. Daher auch niemand Menschenrechte, die nicht existieren bzw. nicht wirksame sind!

Das bedeutet, wir müssen nicht die Menschenrechte neu erfinden. Die IDEALE sind bereits umfassend vorhanden. Eben NICHT WIRKSAM für die Menschen, sondern lediglich für die HERRSCHER.

Entfernen wir die beiden Herrschaftspassagen, sind die Mesnchenrechte für jeden Menschen wirksam und GÜLTIG! Letzteres erfordert die Unterzeichnung bzw. das Anerkennen durch die Menschen selbst und damit das Auflehnen gegen die Herrscher, hier vertreten durch die UNO!

Einzig änderungs- bzw. ergänzungswürdig wäre, die Menschenrechte durch die von uns festgestellte Passage der Dynamik zu ergänzen, wie es das Leben selbst ja auch gestaltet ist.

Legen wir los! Untergeordnet wäre dann das Völkerrecht, wenn wir nicht gleich den Anspruch erheben, die ganze Welt für uns und unser System beanspruchen zu wollen. Wir können anderen Völkern nicht diese Erkenntnis aufzwingen und sie zu weiterer Anerkenntnistätigkeit zwingen, ihr Rechtssystem unterordnen zu müssen. Das muß freiwillig und aufgrund ihrer Erkenntnis und Bereitwilligkeit, die daraus resultierende Verantwortung zu tragen, erfolgen! Weiterhin untergeordnet wäre dann nur die Verfassung der OAM und darunter dann die Gesetze, derer die OAM sich gemeinschaftlich fügen will...

#2 RE: Vorstellung der "AEM" und ihre Wirksamwerdung! von w_a_n 02.01.2011 21:22

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Klasse!!
Micha ganz große Klasse.
Bernd ist der Meinung, die sei nichts nutze, weil sie Herrschaftsrecht sei und weiter unten stünde etwas, was diese einschränke.

Seh ich anders.

Wir werden Teile hiervon berücksichtigen - denn besser könnten wir das gar nicht formulieren. Übrigens hab ich die bereits 1998 in unserem VL-Infoblatt auf Seite2 reingesetzt zum 50. Jahrestages der Deklaration dieser Präambel.

#3 RE: Vorstellung der "AEM" und ihre Wirksamwerdung! von Michael Wargowski 02.01.2011 21:53

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Ich hatte bereits mehrfach gesagt, damals auch zu Bernd, der drei Tage vor dem Rechner saß und sich das Teil ansah, um mich dann zu fragen, was damit denn nicht stimme, ich habe mir das Teil gefälligst durchzulesen, worauf ich erwiderte, daß das völliger Unsinn sei, weil ich bestimme, was ich mir durchlese! Ich brauche mir nichts durchzulesen, daß nicht existiert. Großes Fragezeichen... Eben die Herrschaft. Denn: Dieses Menschenrecht steht unter Herrschaft!

Weswegen glaubst Du habe ich die enstprechenden STELLEN fett geschrieben?

Wir brauchen das Menschenrecht also dennoch nicht neu zu erfinden! Wir brauchen nicht einmal alle möglichen Gesetze neu zu erfinden! Sie sind bereits da. Sie können umformuliert werden, damit klarer gestaltet werden und in den Bereichen, da die Natürlichkeit der Person nicht mehr berücksichtigt wird, als sei sie überhaupt nicht geschrieben und den Menschen zuzusprechen, zu bereinigen. Punktum!

#4 RE: Vorstellung der "AEM" und ihre Wirksamwerdung! von Michael Wargowski 04.01.2011 08:02

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Also, Konrad:

Diese Menschenrechte sind sehr wohl etwas nütze, wenn man den Aspekt herausnimmt, der sie wirkungslos macht, der sie unter Herrschaft stellt.

Zitat
...die Menschenrechte durch die Herrschaft des Rechtes zu schützen...



Art. 29, Abs. 3 macht dann auch noch ganz direkt klar, daß die Schöpfer dieser niedergeschriebenen Ideale alleine einen Anspruch auf die Wirksamkeit des Menschenrechtes haben und dies nur ihnen vorbehalten sei und mit Art. 30 wird das dann unverrückbar verankert. Kurzum: Die Schöpfer dieses Werkes schützen nicht die Menschenrechte, was eh Nonsens ist, da diese die Menschen schützen sollen, sondern sie schützen sich selbst vor den Menschen, für die die Menschenrechte gar nicht gedacht sind und verankern ihren Herrschaftsanspruch über die Welt mit dem Schlußwort.

Zitat
3. Diese Rechte und Freiheiten dürfen in keinem Fall im Widerspruch zu den Zielen und Grundsätzen der Vereinten Nationen ausgeübt werden.

Artikel 30

Keine Bestimmung dieser Erklärung darf dahin ausgelegt werden, daß sie für einen Staat, eine Gruppe oder eine Person irgendein Recht begründet, eine Tätigkeit auszuüben oder eine Handlung zu begehen, welche die Beseitigung der in dieser Erklärung verkündeten Rechte und Freiheiten zum Ziel hat.



Wer das nicht versteht, sollte dringend zur Schule gehen, denn hier steht es ganz klar und deutlich und auf Deutsch. Vielleicht hilft ein bißchen Chinesischunterricht!?

Es reicht also vollkommen aus, diesen Herrschaftsanspruch aus den Menschenrechten zu entfernen. Sie sind insgesamt verwendbar und beinhalten alles, was wesentlich wichtig ist. Eine Sache, die fehlt IST DIE DYNAMIK!

#5 RE: Vorstellung der "AEM" und ihre Wirksamwerdung! von Michael Wargowski 06.01.2011 07:07

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Es kommt auch, wider verschiedener Einwendungen, überhaupt nicht auf die Geschichte der UN an und auf die Entstehung der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte, sondern auf das, was da steht! Da steht nämlich eindeutig und unwiderlegbar, daß die Menschenrechte nur für ihre Schöpfer und die Regierenden Gültigkeit und Wirksamkeit besitzen! Diese verstecken sich somit vor den Menschen, die, sollten sie darauf kommen, Widerstand leisten könnten. Folglich sind diese ausschließlich auf ihre Idealität begrenzt und vollkommen witzlos. Das ist auch der einzige Grund, warum diese so genannten Menschenrechte zu schützen wären und nicht die Menschen zu schützen sind, sondern nur die paar wenigen Herrscher.

Diese "AEM" sind also lediglich umzuschreiben, damit sie für alle Wirkung haben, angestrebt und umgesetzt werden können. Sie sind fernerhin durch die Dynamik zu ergänzen und da in sich selbst zu schützen vor unbeabsichtigter und beabsichtigter Änderung im Hinblick auf erneute Unwirksamkeit.

Sie sind fernerhin um die universellen, damit nicht niedergeschriebenen Menschenrechte zu ergänzen, die jedem natürlichen Menschen angeboren sind.


Da gibt es überhaupt nichts mißzuverstehen...

Mit der vorhandenen Niederschrift ist lediglich die völlige Entrechtung der Menschheit abgesegnet und die totale Überwachung durch die Herrscher begründet und begründbar.

Die "AEM" sind also derzeit eine vollkommene Farce, was die Botschaft von Kuba auf ihrer Homepage nicht umsonst so schön zum Ausdruck brachte mit der Laufschrift: "Schluß mit der Heuchelei der Menschenrechte!"

[ Editiert von Administrator Michael Wargowski am 06.01.11 7:16 ]

#6 RE: Vorstellung der "AEM" und ihre Wirksamwerdung! von w_a_n 06.01.2011 21:39

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Deklaration

#7 RE: Vorstellung der "AEM" und ihre Wirksamwerdung! von Michael Wargowski 08.01.2011 01:55

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Tja, Konrad... Die Geschichte ist nicht identisch mit der Deklaration. Muß sie ja auch nicht zwangsläufig sein, obgleich es für die Wahrheit an sich besser wäre. Ich könnte auch irgendwas gründen und Geschichte schreiben und deklariere zugleich meine Paragraphen, wie man so schön scherzhaft sagt:

Ich habe immer Recht.

Sollte ich mal nicht Recht haben, tritt automatisch Paragraph 1 in Kraft.


So können wir uns immer schön im Kreis drehen und ich habe alles und alle unter Kontrolle...

Es ist doch vollkommen egal, aus welchen echten und fadenscheinigen und angeblichen Gründen sich die UNO gründete. Es zählt einzig, was sie in ihrer Deklaration festgeschrieben hat.

Wer war denn der Vorgänger der UNO?

Der Völkerbund wurde 1920 gegründet, also nach dem 1. WK, um weitere und erneute derartige Eskalationen zu verhindern usw. Er hat versagt...

Wer zu tief graben will, um sein Wissen zu erweitern oder der Wahrheit auf den Grund zu gehen, wird regelmäßig auf diesen Eintrag stoßen:

Zitat
Aus Rechtsgründen hat Google 1 Ergebnis(se) von dieser Seite entfernt. Weitere Informationen über diese Rechtsgründe finden Sie unter ChillingEffects.org.



Denn: Es ist nichts unbequemer, wenn man den Regierenden das Wasser abgraben könnte, indem man auf nicht von ihnen vorgefilterte und aussortierte und vielleicht auch extra zubereitete Informationen treffen könnte und wird. Wir sind nicht hier, um zu denken, sondern um zu arbeiten. Vergessen wir das nicht. Mit dieser Aussage von einigen Arbeitgebern oder Sklavenhaltern ist schon mancher von uns konfrontiert worden, oder?

Nun kann man ewig lange hin und her lamentieren, warum, wieso, weshalb und was noch alles. Tiefergehende Begründungen und Einsichten liefert uns das so aber nicht. Dasgleiche gilt dann auch für die UNO, die nicht nur ganz andere Absichten verfolgte, als uns bisher offiziell verkauft wurde. Das es auch tatsächlich so ist, sehen wir anhand dieser Deklaration, die nichts, als das Herrschaftsrecht des Adels verankern will. Was ist denn auch weiterhin noch die Sache mit den Gebietskörperschaften? Ebenfalls eine Sache des Feudalismus... Soweit in einfachen Worten. Sie machten sich also schon damals nicht die Mühe, ihr wahres Gesicht vor den Menschen zu verbergen, aber landeten erfolgreich in der Annahme, daß die Menschen dumm seien und nicht einmal ihre eigene Sprache verstehen, was hier nun eindeutig als erwiesen anzusehen ist.

[ Editiert von Administrator Michael Wargowski am 12.01.11 1:55 ]

#8 RE: Vorstellung der "AEM" und ihre Wirksamwerdung! von Michael Wargowski 08.01.2011 02:18

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Nun wissen wir auch, daß wir nicht alles unbesehen den Wikieintragungen glauben dürfen und können und ebenso ist die Frage, ab wann denn die Eintragungen bei WikiLeaks auch nicht mehr glaubwürdig genug sein können oder gar ganz getürkt werden werden. Wir werden es in diesem totalen Überwachungswahnsystem schon noch früh genug serviert bekommen...

Die UNO ist aus NATO und Warschauer Pakt hervorgegangen? Dazu kann sich doch jeder selbst an einer Recherche beteiligen und man checkt wohl am Einfachsten zunächst alle Gründungsdaten. Checken wir dann doch weiterhin, wer an diesen Gründungen namentlich beteiligt war und wer genau das jeweils war und ist. Der Adel hat auch hier genügend Spuren hinterlassen, was aber nicht Gegenstand der Diskussion in diesem Thread sein soll, wie der Titel ja eingangs schon kundgetan hat.

Deshalb fahren wir mit dem Eingangsthema fort...

[ Editiert von Administrator Michael Wargowski am 14.01.11 22:40 ]

#9 RE: Vorstellung der "AEM" und ihre Wirksamwerdung! von w_a_n 08.01.2011 21:07

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Unglaublich! Das kann nicht sein - wir sind doch die guten...

Neue Zürcher Zeitung link aus Wikipedia Fußnote 4

Ich nehme mal an, es haben beide Seiten sich nichts zu vergeben, siehe Schmidts Nato-Doppel-Beschluß...

Krieg gegen Köpfe... Ist Dir das auch ein Begriff, Micha?

Bin noch am Lesen...

Zitat
Zwar wurde in Übungen und Manövern ausschliesslich und facettenreich die offensive Landkriegführung in Westeuropa nach einem nuklearen Ersteinsatz durchgespielt; die scheinbare Tendenz zur Annahme einer längeren konventionellen Phase im künftigen europäischen Kriegsgeschehen hatte jedoch nur insoweit mit der planerischen Realität zu tun, als schlicht das geübt wurde, was sinnvollerweise geübt werden konnte: die zweite Phase eines nuklear begonnenen Krieges. Petr Lunak stellt fest: «. . . bis zu Gorbatschews strategischer Revolution setzte der Warschaupakt seine bizarre Planung fort, einen Nuklearkrieg in Europa zu führen und zu gewinnen . . .»

Mehr noch. Zwischen 1975 und 1988 häuften sich die Forderungen der sowjetischen Militärführung, einer technologischen Überlegenheit des Westens militärisch zuvorzukommen. Im September 1982 verglich Marschall Ogarkow anlässlich des Treffens der Generalstabschefs des Warschaupakts die politische Situation mit der Zeit vor dem Ausbruch des Zweiten Weltkrieges. In Wirklichkeit hätten die USA der Sowjetunion und deren Verbündeten den Krieg bereits erklärt. Allen Anwesenden war klar, was gemeint war und was möglicherweise bevorstand.


Quelle: NZZ vom 08.11.208

"Die Schweiz wäre später behandelt worden" - NZZ 13.11.2008

[ Editiert von Administrator w_a_n am 08.01.11 21:22 ]

#10 RE: Vorstellung der "AEM" und ihre Wirksamwerdung! von Michael Wargowski 09.01.2011 12:48

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Ja, Konrad, ist mir ein Begriff. Das ist aber eher was für einen anderen Thread, weshalb ich schon schrieb, daß wir lieber wieder zum Thema zurückkehren...

Titel:

Vorstellung der "AEM" und ihre Wirksamwerdung!


[ Editiert von Administrator Michael Wargowski am 12.01.11 1:56 ]

#11 RE: Vorstellung der "AEM" und ihre Wirksamwerdung! von w_a_n 09.01.2011 19:26

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Richtig...

#12 RE: Vorstellung der "AEM" und ihre Wirksamwerdung! von Michael Wargowski 10.01.2011 10:03

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So. Dann folgt mal der abgeänderte "Vorschlag", der späterhin sicherlich von den Menschen zu unterzeichnen ist. Von mir aus in diesem Forum mit ewig langen Seitenerweiterungen, da hier die Software eine Gestaltung mit Unterschriftenliste nicht hergibt. Vielleicht sollte man dazu mal den Forenbetreiber kontaktieren?...

Vorangestellt ist immer der Originaltext zum Vgl. aus der Resulotion 217 A (III) vom 10.12.1948:

Zitat
Präambel

Da die Anerkennung der angeborenen Würde und der gleichen und unveräußerlichen Rechte aller Mitglieder der Gemeinschaft der Menschen die Grundlage von Freiheit, Gerechtigkeit und Frieden in der Welt bildet,

da die Nichtanerkennung und Verachtung der Menschenrechte zu Akten der Barbarei geführt haben, die das Gewissen der Menschheit mit Empörung erfüllen, und da verkündet worden ist, daß einer Welt, in der die Menschen Rede- und Glaubensfreiheit und Freiheit von Furcht und Not genießen, das höchste Streben des Menschen gilt,

da es notwendig ist, die Menschenrechte durch die Herrschaft des Rechtes zu schützen, damit der Mensch nicht gezwungen wird, als letztes Mittel zum Aufstand gegen Tyrannei und Unterdrückung zu greifen,



Präambel

Da die Anerkennung der angeborenen Würde und der gleichen und unveräußerlichen Rechte aller Mitglieder der Gemeinschaft der Menschen die Grundlage von Freiheit, Gerechtigkeit und Frieden in der Welt bildet,

da die Nichtanerkennung und Verachtung, sowie die Vorenthaltung der universalen und universellen Menschenrechte zu Akten der Barbarei geführt haben, die das Gewissen der Menschheit mit Empörung erfüllen, und da verkündet worden ist, daß einer Welt, in der die Menschen Rede- und Glaubensfreiheit und Freiheit von Furcht und Not genießen, das höchste Streben des Menschen gilt,

da es notwendig ist, die Menschen vor der Herrschaft des Rechtes zu schützen, damit der Mensch nicht gezwungen wird, als letztes Mittel zum Aufstand gegen Tyrannei und Unterdrückung zu greifen,


Zitat
da es notwendig ist, die Entwicklung freundschaftlicher Beziehungen zwischen den Nationen zu fördern,

da die Völker der Vereinten Nationen in der Charta ihren Glauben an die grundlegenden Menschenrechte, an die Würde und den Wert der menschlichen Person und an die Gleichberechtigung von Mann und Frau erneut bekräftigt und beschlossen haben, den sozialen Forschritt und bessere Lebensbedingungen in größerer Freiheit zu fördern,

da die Mitgliedstaaten sich verpflichtet haben, in Zusammenarbeit mit den Vereinten Nationen auf die allgemeine Achtung und Einhaltung der Menschenrechte und Grundfreiheiten hinzuwirken,

da ein gemeinsames Verständnis dieser Rechte und Freiheiten von größter Wichtigkeit für die volle Erfüllung dieser Verpflichtung ist,

verkündet die Generalversammlung



da es notwendig ist, die Entwicklung freundschaftlicher Beziehungen zwischen den Völkern zu fördern,

da die Völker der Erde in dieser Charta ihren Glauben an die grundlegenden Menschenrechte, an die Würde und den Wert der menschlichen Person und an die Gleichberechtigung von Mann und Frau erneut bekräftigen/bekräftigt haben und verbindlich beschliessen/verbindlich beschlossen haben, den sozialen Forschritt und bessere Lebensbedingungen in größerer Freiheit zu fördern,

da die Mitgliedvölker sich verpflichtet haben, in Zusammenarbeit mit den Vereinten Nationen auf die allgemeine Achtung und Einhaltung der Menschenrechte und Grundfreiheiten hinzuwirken,

da ein gemeinsames Verständnis dieser Rechte und Freiheiten von größter Wichtigkeit für die volle Erfüllung dieser Verpflichtung ist, verkündet/n die OAM:/die Aufrechten Menschen:


Zitat
diese Allgemeine Erklärung der Menschenrechte als das von allen Völkern und Nationen zu erreichende gemeinsame Ideal, damit jeder einzelne und alle Organe der Gesellschaft sich diese Erklärung stets gegenwärtig halten und sich bemühen, durch Unterricht und Erziehung die Achtung vor diesen Rechten und Freiheiten zu fördern und durch fortschreitende nationale und internationale Maßnahmen ihre allgemeine und tatsächliche Anerkennung und Einhaltung durch die Bevölkerung der Mitgliedstaaten selbst wie auch durch die Bevölkerung der ihrer Hoheitsgewalt unterstehenden Gebiete zu gewährleisten.



diese Erklärung der Menschenrechte als das von allen Völkern umzusetzende, zu erreichende und einzuhaltende, gemeinsame Ideal, damit jeder einzelne und alle Organe der Gesellschaft sich diese Erklärung stets gegenwärtig halten und sich bemühen, durch Unterricht und Erziehung die Achtung vor diesen Rechten und Freiheiten, aber auch sich daraus ergebenden Pflichten, zu fördern und durch fortschreitende nationale und internationale Maßnahmen ihre allgemeine und tatsächliche Anerkennung und Einhaltung durch die Bevölkerung der Mitglieder selbst, wie auch durch die Bevölkerung der ihrer jeweiligen Bereiche unterstehenden Gebiete zu gewährleisten.

Im Bewußtsein der Dynamik der universellen Menschenrechte (nicht niedergeschriebenen und von Natur aus gegebenen) und dieser universalen Menschenrechte,

im Bewußtsein der Einheit alles sichtbar und nicht sichtbar Existierenden und der sich damit in Verbundenheit ergebendenden, zwingenden, weiteren Existenzfähigkeit der Einheit an sich, da die Erde kein Eigentum ist, sondern nur auf Zeit geliehen und zur Einheit selbst dazugehört - auch geliehenes Eigentum verpflichtet -,

obliegt es den Menschen gemeinsam, auf diese Gewährleistung, auch in ihren jeweiligen kulturellen Unterschieden, von Jetzt und für alle Zukunft zu achten und hinzuwirken.


Wird jetzt endlich klarer, was von den Menschen erwartet werden muß können? Nicht das Rad ist neu zu erfinden, sondern das gegebene und erarbeitete Werkzeug, daß bis heute viele Leben sinnlos kostete usw., sinn- und zweckvoll und positiv für die Gemeinschaft und das weitere Überleben aller einzusetzen, wodurch sich automatisch auch von Konkurrenz und Egoismus abgewendet werden muß und wird 8und von noch so manchem Mangel mehr, wie wir noch sehen und erkennen werden)...

Wie in der Schule ehemals... Ist das Umformulieren so schwierig?

Somit wäre auch dem Herrschersystem die Gewalt entzogen und die universalen Menschenrechte hätten endlich Gültig- und Wirksamkeit für alle! Sie wären sogar noch erweitert! Um die Dynamik und um die universellen Menschenrechte...

Es folgen die Artikel...

[ Editiert von Administrator Michael Wargowski am 10.01.11 13:36 ]

[ Editiert von Administrator Michael Wargowski am 14.01.11 22:44 ]

[ Editiert von Administrator Michael Wargowski am 14.01.11 22:51 ]

#13 RE: Vorstellung der "AEM" und ihre Wirksamwerdung! von Michael Wargowski 10.01.2011 13:25

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Zitat
Artikel 1

Alle Menschen sind frei und gleich an Würde und Rechten geboren. Sie sind mit Vernunft und Gewissen begabt und sollen einander im Geist der Brüderlichkeit begegnen.

Artikel 2

Jeder hat Anspruch auf die in dieser Erklärung verkündeten Rechte und Freiheiten ohne irgendeinen Unterschied, etwa nach Rasse, Hautfarbe, Geschlecht, Sprache, Religion, politischer oder sonstiger Überzeugung, nationaler oder sozialer Herkunft, Vermögen, Geburt oder sonstigem Stand.

Des weiteren darf kein Unterschied gemacht werden auf Grund der politischen, rechtlichen oder internationalen Stellung des Landes oder Gebiets, dem eine Person angehört, gleichgültig ob dieses unabhängig ist, unter Treuhandschaft steht, keine Selbstregierung besitzt oder sonst in seiner Souveränität eingeschränkt ist.



Artikel 1

Alle Menschen sind frei und gleich an Würde und Rechten geboren. Sie sind mit Vernunft und Gewissen begabt und sollen einander im Geist der Brüderlichkeit begegnen.

Artikel 2

Jeder hat Anspruch auf die in dieser Erklärung verkündeten Rechte, Freiheiten und Pflichten ohne irgendeinen Unterschied, etwa nach Rasse, Hautfarbe, Geschlecht, Sprache, Religion, politischer oder sonstiger Überzeugung, nationaler/volksstämmiger oder sozialer Herkunft, Vermögen, Geburt oder sonstigem Stand.

Des weiteren darf kein Unterschied gemacht werden auf Grund der politischen, rechtlichen oder internationalen Stellung des Landes oder Gebiets, dem eine Person angehört, gleichgültig ob dieses unabhängig ist, unter Treuhandschaft steht, keine Selbstregierung besitzt oder sonst in seiner Souveränität eingeschränkt ist.


Diese Pflichten übrigens sind keine Pflichten, die sich die Menschen freiwillig auferlegen, sondern welche, die sich aus dem einheitlichen Gesamtgefüge ergeben, um als Einheit in sich fortbestehen zu können. Vgl. das Auslöschen von Bienen (weil das gerade wieder aktuell ist), die für den gesamten Fortbestand ihren Beitrag leisten, was bedeutet, verantwortungsvoll mit der Einheit insgesamt umzugehen, also nach Möglichkeit, und schon gar nicht grob fahrlässig oder, noch schlimmer (wie derzeit praktiziert) gar absichtlich, nicht die Auslöschung eines Teiles der Einheit zu forcieren oder zu bewerkstelligen usw.

[ Editiert von Administrator Michael Wargowski am 10.01.11 20:12 ]

#14 RE: Vorstellung der "AEM" und ihre Wirksamwerdung! von Michael Wargowski 10.01.2011 20:37

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Also, wie beim Hausbau, bei dem man eben nicht vom Dach aus anfängt, so ist auch hier zunächst unten anzufangen. Das Menschenrecht ist aber nicht nur die Grundlage unten am Haus, also das Fundament, sondern gleichzeitig aber späterhin auch wieder das Dach. Somit also sind alle anderen Gesetze für das Regeln der Gemeinschaft der Menschen, die sie sich selbst geben müssen, indem sie erklären, abstimmungstechnisch, nach welchen Regeln sie zusammen leben wollen, wie auch das nachfolgende Völkerrecht, dem unterzuordnen und in das Gefüge vieler weiterer Gesetze einzugliedern, da jedes seine bestimmte Funktion und Aufgabe hat, wie jeder seinen Job und sein Wissen nur an der richtigen Stelle auch richtig erfüllen und einsetzen kann, eben seinem Können nach, nicht dem Gelernten, das meist nur widerwillig und ersatzweise, eben halbherzig angeeignet wurde.

Fahren wir fort:

Zitat
Artikel 3

Jeder hat das Recht auf Leben, Freiheit und Sicherheit der Person.

Artikel 4

Niemand darf in Sklaverei oder Leibeigenschaft gehalten werden; Sklaverei und Sklavenhandel sind in allen ihren Formen verboten.

Artikel 5

Niemand darf der Folter oder grausamer, unmenschlicher oder erniedrigender Behandlung oder Strafe unterworfen werden.

Artikel 6

Jeder hat das Recht, überall als rechtsfähig anerkannt zu werden.



Artikel 3

Jeder hat das Recht auf Leben, Freiheit und Sicherheit der Person.

Artikel 4

Niemand darf in Sklaverei oder Leibeigenschaft gehalten werden; Sklaverei und Sklavenhandel sind in allen ihren Formen verboten.

Artikel 5

Niemand darf der Folter oder grausamer, unmenschlicher oder erniedrigender Behandlung oder Strafe unterworfen werden.

Artikel 6

Jeder hat das Recht, überall als rechtsfähig anerkannt zu werden.


Zitat
Artikel 7

Alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich und haben ohne Unterschied Anspruch auf gleichen Schutz durch das Gesetz. Alle haben Anspruch auf gleichen Schutz gegen jede Diskriminierung, die gegen diese Erklärung verstößt, und gegen jede Aufhetzung zu einer derartigen Diskriminierung.

Artikel 8

Jeder hat Anspruch auf einen wirksamen Rechtsbehelf bei den zuständigen innerstaatlichen Gerichten gegen Handlungen, durch die seine ihm nach der Verfassung oder nach dem Gesetz zustehenden Grundrechte verletzt werden.

Artikel 9

Niemand darf willkürlich festgenommen, in Haft gehalten oder des Landes verwiesen werden.

Artikel 10

Jeder hat bei der Feststellung seiner Rechte und Pflichten sowie bei einer gegen ihn erhobenen strafrechtlichen Beschuldigung in voller Gleichheit Anspruch auf ein gerechtes und öffentliches Verfahren vor einem unabhängigen und unparteiischen Gericht.



Artikel 7

Alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich und haben ohne Unterschied Anspruch auf gleichen Schutz durch das Gesetz. Alle haben Anspruch auf gleichen Schutz gegen jede Diskriminierung, die gegen diese Erklärung verstößt, und gegen jede Aufhetzung zu einer derartigen Diskriminierung.

Artikel 8

Jeder hat Anspruch auf einen wirksamen Rechtsbehelf bei den zuständigen Volksgerichten gegen Handlungen, durch die seine ihm nach der Verfassung oder nach dem Gesetz zustehenden Grundrechte verletzt werden.

Artikel 9

Niemand darf willkürlich festgenommen, in Haft gehalten oder des Landes verwiesen werden.

Artikel 10

Jeder hat bei der Feststellung seiner Rechte und Pflichten sowie bei einer gegen ihn erhobenen strafrechtlichen Beschuldigung in voller Gleichheit Anspruch auf ein gerechtes und öffentliches Verfahren vor einem unabhängigen und unparteiischen Gericht.


Zitat
Artikel 11

1. Jeder, der wegen einer strafbaren Handlung beschuldigt wird, hat das Recht, als unschuldig zu gelten, solange seine Schuld nicht in einem öffentlichen Verfahren, in dem er alle für seine Verteidigung notwendigen Garantien gehabt hat, gemäß dem Gesetz nachgewiesen ist.

2. Niemand darf wegen einer Handlung oder Unterlassung verurteilt werden, die zur Zeit ihrer Begehung nach innerstaatlichem oder internationalem Recht nicht strafbar war. Ebenso darf keine schwerere Strafe als die zum Zeitpunkt der Begehung der strafbaren Handlung angedrohte Strafe verhängt werden.



Artikel 11

1. Jeder, der wegen einer strafbaren Handlung beschuldigt wird, hat das Recht, als unschuldig zu gelten, solange seine Schuld nicht in einem öffentlichen Verfahren, in dem er alle für seine Verteidigung notwendigen Garantien gehabt hat, gemäß dem Gesetz nachgewiesen ist.

2. Niemand darf wegen einer Handlung oder Unterlassung verurteilt werden, die zur Zeit ihrer Begehung nach innerstaatlichem oder internationalem Recht nicht strafbar war. Ebenso darf keine schwerere Strafe als die zum Zeitpunkt der Begehung der strafbaren Handlung angedrohte Strafe verhängt werden.


Zitat
Artikel 12

Niemand darf willkürlichen Eingriffen in sein Privatleben, seine Familie, seine Wohnung und seinen Schriftverkehr oder Beeinträchtigungen seiner Ehre und seines Rufes ausgesetzt werden. Jeder hat Anspruch auf rechtlichen Schutz gegen solche Eingriffe oder Beeinträchtigungen.



Artikel 12

Niemand darf willkürlichen Eingriffen in sein Privatleben, seine Familie, seine Wohnung und seinen Schriftverkehr oder Beeinträchtigungen seiner Ehre und seines Rufes ausgesetzt werden. Jeder hat Anspruch auf rechtlichen Schutz gegen solche Eingriffe oder Beeinträchtigungen.


Zitat
Artikel 13

1. Jeder hat das Recht, sich innerhalb eines Staates frei zu bewegen und seinen Aufenthaltsort frei zu wählen.

2. Jeder hat das Recht, jedes Land, einschließlich seines eigenen, zu verlassen und in sein Land zurückzukehren.



Artikel 13

1. Jeder hat das Recht, sich innerhalb eines Volksgebietes frei zu bewegen und seinen Aufenthaltsort frei zu wählen.

2. Jeder hat das Recht, jedes Volksgebiet, einschließlich seines eigenen, zu verlassen und in sein Volksgebiet zurückzukehren.


[ Editiert von Administrator Michael Wargowski am 10.01.11 20:41 ]

#15 RE: Vorstellung der "AEM" und ihre Wirksamwerdung! von Michael Wargowski 10.01.2011 20:53

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Eine Verfassung eines Volkes hat sich also unmittelbar an diesem Menschenrecht anzugliedern und auszurichten, will man ein globales oder auch planetares und damit auch zum größten Teil einheitliches Zusammenleben aller Menschen in Frieden ermöglichen. Deshalb weiter:

Zitat
Artikel 14

1. Jeder hat das Recht, in anderen Ländern vor Verfolgung Asyl zu suchen und zu genießen.

2. Dieses Recht kann nicht in Anspruch genommen werden im Falle einer Strafverfolgung, die tatsächlich auf Grund von Verbrechen nichtpolitischer Art oder auf Grund von Handlungen erfolgt, die gegen die Ziele und Grundsätze der Vereinten Nationen verstoßen.



Artikel 14

1. Jeder hat das Recht, in anderen Volksgebieten vor Verfolgung Asyl zu suchen und zu genießen.

2. Dieses Recht kann nicht in Anspruch genommen werden im Falle einer Strafverfolgung, die tatsächlich auf Grund von Verbrechen nichtpolitischer Art oder auf Grund von Handlungen erfolgt, die gegen die Ziele und Grundsätze der universellen Gemeinschaft der Völker verstoßen.


Zitat
Artikel 15

1. Jeder hat das Recht auf eine Staatsangehörigkeit.

2. Niemandem darf seine Staatsangehörigkeit willkürlich entzogen noch das Recht versagt werden, seine Staatsanghörigkeit zu wechseln.



Artikel 15

1. Jeder hat das Recht auf eine Volksangehörigkeit.

2. Niemandem darf seine Volksangehörigkeit willkürlich entzogen noch das Recht versagt werden, seine Volksanghörigkeit zu wechseln.

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