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Hartz IV und dessen Folgen »
Änderungen usw.

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Betreff: Thomé Newsletter 27.12.2010
Liebe Kolleginnen und Kollegen,
mein heutiger Newsletter zu folgenden Themen:
1. Änderung bei der Werbungskostenpauschale – ab 2011 in Höhe von 16,67 EUR
Bei meinem letzten Newsletter hatten sich zwei Fehler hinsichtlich der Werbungskostenpauschale die nach § 6 Abs. 1 Nr. 2 lit) a) ALG II-Vo vom Erwerbseinkommen in Abzug zu bringen ist, richtig ist, dass diese sich zum 1. Jan 2011 auf nun mehr richtig 16,67 EUR erhöht.
2. Zur Anrechnung des Elterngeldes im SGB II
Im Haushaltsbegleitgesetz 2011 wird § 10 BEEG um einen Abs. 5 erweitert: "(5) Die Absätze 1 bis 4 gelten nicht bei Leistungen nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch, dem Zwölften Buch Sozialgesetzbuch und § 6a des Bundeskindergeldgesetzes. Beiden in Satz 1 bezeichneten Leistungen bleibt das Elterngeld in Höhe des nach § 2 Absatz 1 berücksichtigten durchschnittlich erzielten Einkommens aus Erwerbstätigkeit vor der Geburt bis zu 300 Euro im Monat als Einkommen unberücksichtigt. In den Fällen des § 6 Satz 2 verringern sich die Beträge nach Satz 2 um die Hälfte." Dies bedeutet:
a. Wurde in den 12 Monaten vor der Geburt kein Einkommen erzielt, dann zählt das vollständig aufgestockte Mindestelterngeld als nicht-privilegiertes Einkommen. Für dieses gilt allerdings wie für sonstige Einkommen Volljähriger gemäß der in diesem Punkt unveränderten ALG II VO, dass 30 € Versicherungspauschale in Abzug zu bringen ist, sofern sie nicht bereits bei anderem Einkommen berücksichtigt wird.
b. Errechnet sich das Elterngeld ganz oder teilweise aus vor der Geburt erzieltem Einkommen, dann bleibt das hieraus berechnete Elterngeld bzw. der hieraus errechnete Anteil des Mindestelterngeldes bis zu 300 € bzw. bei Streckungsoption 150 € anrechnungsfrei. Von einem darüber hinausgehenden Betrag müsste ebenfalls die 30 € Versicherungspauschale in Abzug zu bringen sein. Ein Beispiel: Durchschnittlich erzieltes Einkommen = 400 € Elterngeld hieraus berechnet = 268 € Von 300 € Mindestelterngeld bleiben 268 € anrechnungsfrei und von den restlichen 32 € müsste ggf. die 30 € Versicherungspauschale in Abzug zu bringen sein, so dass nur 2 € anzurechnen wären.
Wird die Streckungsoption auf zwei Jahre gewählt, sind von den 150 € nur 134 € anrechnungsfrei und die restlichen 16 € dürften ggf. wegen der Versicherungspauschale auch nicht angerechnet werden.
c. Wer in 2010 bereits Elterngeld bezieht und die Streckungsoption gewählt hat, sollte diese bis zum 31.12.2010 widerrufen. Sofern das nachgezahlte Elterngeld noch in 2010 zufließt, bleibt es anrechnungsfrei. Die Regierung hat allerdings in Aussicht gestellt, dass die Nachzahlung auch bei Zufluss in 2011 ausnahmsweise anrechnungsfrei bleibt, sofern der Widerruf noch in 2010 erfolgte. Bleibt zu hoffen, dass dies auch wirklich eintrifft, denn das BMFSJ hat am 05.11.10 eine Weisung erlassen, wonach eine Anrechnung grundsätzlich zu erfolgen hat, was auch im Einklang mit der ab 2011 geltenden Rechtslage steht, denn das BEEG enthält keine Vertrauensschutzregelung und im SGB II gilt die Zuflusstheorie, so dass die Erfolgsaussichten von Klagen als äußerst gering einzuschätzen sind.
d. In 2011 kann die Streckungsoption allerdings in zweierlei Hinsicht von Vorteil sein: a) Sofern die Versicherungspauschale ausgenutzt wird, muss sie für den doppelten Zeitraum berücksichtigt werden. b) Wer nach einem Jahr Elterngeldbezug wieder arbeiten geht und aus dem Leistungsbezug fällt, dem bleibt sein aufgesparter Elterngeldanspruch vollständig erhalten.
(Zusammenfassung von Ingo Turski)
3. Verschiedene andere Tips nun von der KOS
in einigen Fällen ist Eile geboten, wenn kein Geld verschenkt werden soll.
Dies betrifft:
- die zukünftige Befreiung von GEZ-Gebühren für bisherige Bezieher des Übergangszuschlags, der zum 1.1. wegfällt (Antragstellung idealerweise noch im Dezember)
- das Rückfordern von zu hohen KdU-Abschlägen bei Hartz-IV-Beziehern ohne gesonderte Erfassung der Warmwasserkosten (Überprüfungsanträge idealerweise noch im Dezember) und voraussichtlich auch
- die neuen Bildungs- und Teilhabe-Leistungen für Kinder im Hartz-IV-Bezug (Antragstellung idealerweise im Januar 2010)
Die dahingehenden Infos sind auf der Seite www.erwerbslos.de und im speziellen unter: http://www.erwerbslos.de/images/stories/...fen/handeln.pdf zu finden.
4. Zusammenfassung der Änderungen im SGB III - Bereich durch das Beschäftigungschancengesetz
Ich möchte jetzt nur per Link auf einige Änderungen im SGB III hinweisen, eine gute Zusammenfassung ist hier zu finden: http://www.lexisnexis.de/aktuelles/anwal...281?partner=328
5. Aufruf zur Demo am 22. Jan. in Berlin
Da Bündnis "Krach schlagen statt Kohldampf schieben" ruft dazu auf, in der Demo gegen Agrarindustrie, Dumpingexporte und gentechnisch veränderte Lebensmittel einen Erwerbslosenblock für die Forderung nach 80 Euro mehr für die Ernährung zu bilden. Näheres dazu: http://www.elo-forum.org/agenturschluss-...uar-berlin.html
6. SGB II - Grundlagen- & Updateseminar am 16./17. Februar in Koblenz + an anderen Orten
Kurzfristig kann ich noch einen Termin für einen SGB II – Grundlagen- und Updateseminar in Koblenz am 16./17. Februar anbieten, Ausschreibung und Anmeldung sind hier zu finden: http://www.harald-thome.de/grundlagen_seminare.html
Diese Fortbildung biete ich auch noch an folgenden Terminen und Orten an: 09./10. März in Wuppertal, am 30./31. März in Frankfurt, am 13./14. April in Stuttgart, am 13./14. Mai in Hamburg, am 18./19. Mai in Berlin und am 14./15. Juni in München. Ausschreibung und Anmeldung sind hier zu finden: http://www.harald-thome.de/grundlagen_seminare.html
7. Seminarhinweise: "Aufrechnung, Kürzen und Rückfordern im SGB II" in Hamburg, Leipzig, Wuppertal
Diese Fortbildung biete ich an folgenden Terminen an: 24./25. Feb. in Hamburg, am 17./18. März in Leipzig und am 28./29. März in Wuppertal.
Rahmenbedingungen der Einkommensanrechnung, Änderungen bei der Antragstellung, verschärfte Regelungen bei der Darlehensgewährung und Tilgung und der noch verschärfteren Aufrechnung behördlicher Ersatz- und Rückforderungsansprüche in Höhe von 10 oder 30 % der jeweils maßgeblichen Regelleistungen aller BG-Mitglieder.
Mit diesen Regelungen wird das Existenzminimum massiv unterschritten und es geht darum Strategien der Gegenwehr zu entwickeln.
Ferner wird in der Fortbildung der gesamte Komplex der Aufhebung von Verwaltungsakten nach §§ 44, 45 und 48 SGB X, sowie Berücksichtigung von Vertrauensschutz, Jahresfrist, Bestimmtheit von Aufhebungsbescheiden bearbeitet.
Die Fortbildung ist ein absolutes Muss für Praktiker, die sich mit dem neuen Recht im Detail vertraut machen wollen.
Beschreibung und Anmeldeunterlagen gibt es hier: http://www.harald-thome.de/intensivseminare.html
Abschließend möchte ich mich bei allen bedanken dir mir ihre lieben und tollen Grüße geschickt haben (und denen ich nicht genantwortet habe)und wünsche allen einen guten Rutsch.
Mit besten und kollegialen Grüßen
Harald Thomé
Fachreferent für Arbeitslosen- und Sozialrecht
Rudolfstr. 125
42285 Wuppertal
www.harald-thome.de
info.at.harald-thome.de
[ Editiert von Administrator Michael Wargowski am 29.12.10 8:49 ]

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2. Unabhängige Erwerbslosenarbeit muss gefördert werden
Seit Jahresbeginn hat die NRW Landesregierung ein Programm zur Arbeitslosenberatung aufgelegt, unabhängige Organisationen fallen aufgrund der Konzeption der Förderung weitgehend raus. Nach einigen Protesten hat das Ministerium noch die Vereine Widerspruch und Tacheles in die Förderung reingenommen. Die Gruppen die eine unabhängige Erwerbslosenarbeit wie Beratung und eine kritische sozialpolitische Öffentlichkeitsarbeit durchführen gehen bei diesem Förderprogramm meist leer aus. Tacheles fordert nun die NRW Landesregierung auf, das Förderprogramm nachzubessern und zu ermöglichen, das mit einem Zusatzprogramm die jungen, unabhängigen Organisationen die Erwerbslosenarbeit durchführen auch zu fördern. Konkret lautet die Forderung: landesweit 25 Organisationen mit 40.000 EUR, ohne Eigenanteil und ohne Mitsprache der örtlichen SGB II – Leistungsträger zu fördern. Die Förderung unabhängiger Organisationen ist überfällig und angesichts der massiven Verschärfungen im SGB II dringend notwendig.
Mehr hier:
http://www.tacheles-sozialhilfe.de/aktue...orderungen.aspx

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3. Bundesarbeitsgericht kippt befristete Arbeitsverträge bei der BA
Das BAG hat mit Urteil vom 9.03.2011 festgestellt, dass eine Vielzahl der Befristungsregelungen in Arbeitsverträgen der Mitarbeiter der Arbeitsagenturen wenn sie sich auf die Haushaltsbefristung stützen unwirksam sind. Das bedeutet, die BA muss die befristeten Verträge in unbefristete umwandeln. Die Befristungsregeln haben mit dazu geführt, das Erwerbslose alle 6 bis 12 Monate einen neuen Sachbearbeitern und Vermittler konfrontiert waren. Sie haben dazu geführt das dort immer wieder Mitarbeitet ohne ausreichende sozialrechtliche Kenntnisse und Berufserfahrungen sitzen und oft nur in „Sanktionieren“ geschult wurden. Materiell waren die Sachbearbeitet prekär Beschäftigte die stetig damit rechnen mussten, wenn sie sich nicht an die behördlichen Vorgaben einschließlich Sanktionsquoten halten, sie bald auf der anderen Seite ihres Schreibtisches sitzen dürfen.
Im Ergebnis prangert die BAG – Entscheidung die Missstände in der BA an. Ob dies nun zu einer Verbesserung der Situation der Erwerbslosen führt bleibt abzuwarten. In Wuppertal hat eine straffere Personaldecke beim SGB II Träger im letzten Jahr zu 50 % mehr Sanktionen geführt. Es bleibt zu hoffen, dass diese Wuppertaler Praxis Ausnahme bleibt und die hoffentlich durch das Urteil geänderte Personalsituation zu mehr Qualität in der Leistungsgewährung, Beratung und Vermittlung führt.
Link zu Sanktionen in Wuppertal:
http://infowpt.blogsport.de/
Link BAG:
http://juris.bundesarbeitsgericht.de/cgi...021&pos=4&anz=5

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4. Weisung der BA zur Nichtanwendung des § 44 SGB X bei privater Krankenversicherung rechtswidrig
In einem meiner letzten Newsletter habe ich auf eine Weisung der BA aufmerksam gemacht, nach der diese rechtswidrig anweist, dass ein Überprüfungsantrag für den Differenzbetrag gesetzliche/private Krankenversicherung für Zeiten vor der BSG-Entscheidung vom xxx nicht möglich sei.
Die Weisung ist hier zu finden:
http://www.harald-thome.de/media/files/V...-2011-01-27.pdf
Das LSG NRW hat jüngst mit Darum vom 03.03.2011 - L 19 AS 70/11 B ER - und - L 19 AS 71/11 B - entschieden, dass trotz der BSG Entscheidung weiterhin nicht der Differenzbetrag nicht zu übernehmen sei. Dadurch entsteht nun die Situation, dass genau keine ständige Rechtsprechung im Sinne von §§ 40 Abs. 1 Nr. 1 SGB II iVm § 330 Abs. 1 SGB III entstanden ist und daher nunmehr auf jeden Fall Überprüfungsanträge für Zeiten vor der BSG Entscheidung möglich sind. Dafür gibt es bis Ende März 2011 noch ein Zeitfenster nachdem der Überprüfungsantrag bis 4 Jahre rückwirkt, ab April – insofern das neue Gesetz bis dahin wirksam ist – nur noch ein Jahr rückwirkend. Daher stellt bitte im Allgemeinen eure Überprüfungsanträge noch und im Speziellen auf den Differenzbetrag erst recht.
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6. Textesammlung Existenzsicherungsrecht im Nomos Verlag SGB II/SGB XII/SGB I/SGB X/SGG nun erhältlich
In Zusammenarbeit mit dem juristischen Fachverlag Nomos gibt es nun ab dem 23. März bestellbar eine Gesetzessammlung „Existenzsicherungsrecht SGB II | SGB XII Verfahren“ vom Nomos Verlag, 850 Seiten, ISBN 978-3-8329-6281-4, für 9,90 € inkl. Versand. Diese beinhaltet eine Einleitung von Harald Thomé und eine rund 850 Seiten umfassende Zusammenstellung verschiedener für in der sozialen Arbeit und Beratung wichtigen neuen und aktuellen Gesetzestexte.
Besonderheiten sind: vollständige Textesammlung SGB II/SGB XII/SGB I/SGB X/SGG mit allen Verordnungen und bei den vollständigen Gesetzen mit Inhaltsverzeichnis. Das SGB III ist in den leistungsrelevanten Teilen auch vollständig und diverse Gesetze in Auszug wie Wohngeld, Erziehungsgeld, ZPO, BGB ... bis hin zum Passgesetz und Düsseldorfer Tabelle und Pfändungsfreigrenzen. Einschließlich vor jedem Satz hochgestellt die Satznummer.
Also ein umfassender Praktikerschmöcker zu einem unschlagbarem Preis; wenn das Buch über die Tacheles Webseite:
www.tacheles-sozialhilfe.de
...oder über diesen Link:
http://bit.ly/fCAqJP
...bestellt wird, erhält der Verein Tacheles durch die Bestellung 1 €.
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7. Grundlagenseminar Sozialhilfe: Leistungen nach dem SGB XII und angrenzender Rechtsgebiete +++ Zusatztermin 08./09.06.2011 in Wuppertal +++
Wegen hoher Nachfrage findet am 08. und 09 Juni 2011 in Wuppertal eine zusätzliche Fortbildung meines Kollegen Frank Jäger zum SGB XII statt. Das Seminar am 06./07. Juni ist leider ausgebucht, bitte nicht mehr für diesen Termin anmelden!
Unter Berücksichtigung aktueller Gesetzesänderungen werden in dem zweitägigen Seminar Grundlagen der Hilfe zum Lebensunterhalt, der Grundsicherung im Alter und der „Hilfe in besonderen Lebenslagen“ (fünftes bis neuntes Kapitel SGB XII) systematisch dargestellt. Die Seminarinhalte vermitteln einen Überblick und Basiswissen über das Leistungsrecht sowie Kenntnisse bei der Berücksichtigung von Einkommen/Vermögen und dem Unterhaltsrückgriff gegenüber Angehörigen. Das Seminar lässt Raum für fachlichen Austausch und liefert wichtige Tipps für die praktische Arbeit von Sozialarbeiter/innen, Sozialberater/innen, Berater/innen sachverwandter sozialer Dienste, Berufsbetreuer/innen sowie Rechtsanwältinnen und -anwälte.
Alle Infos und Anmeldung unter:
http://www.frank-jaeger.info/aktuelles/g...-sgb-xii-2011-1
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8. Nächste Grundlagen & Update Seminare zum SGB II in Dresden, München, Magdeburg, Leipzig und Wuppertal
Aufgrund der aktuellen Rechtsänderungen besteht ein großer Infobedarf, ich habe deswegen noch verschiedene Grundlagen- und Updateseminar SGB II festgesetzt. Darin werden selbstverständlich die aktuellen Rechtsänderungen intensiv vorgestellt und bearbeitet. Die nächsten Fortbildungen finden am 30./31. Mai in Dresden, 14./15. Juni in München, am 23./24. Juni in Magdeburg, am 29./30. Juni in Leipzig und am 13./14. Juli in Wuppertal statt.
Ausschreibung und Anmeldung hier:
http://www.harald-thome.de/grundlagen_seminare.html
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9. Aufrechnungsseminar am 27./28. Juni in Dresden
Diese Fortbildung biete ich am 27./28. Juni in Dresden an.
Darin werden bearbeitet die Änderungen bei der Einkommensanrechnung, Änderungen bei der Antragstellung, verschärfte Regelungen bei der Darlehensgewährung und -tilgung und der noch verschärfteren Aufrechnung behördlicher Ersatz- und Rückforderungsansprüche in Höhe von 10 oder 30 % der jeweils maßgeblichen Regelleistungen aller BG-Mitglieder.
Mit diesen Regelungen wird das Existenzminimum massiv unterschritten und es geht darum Strategien der Gegenwehr zu entwickeln. Ferner wird in der Fortbildung der gesamte Komplex der Aufhebung von Verwaltungsakten nach §§ 44, 45 und 48 SGB X, sowie Berücksichtigung von Vertrauensschutz, Jahresfrist, Bestimmtheit von Aufhebungsbescheiden bearbeitet.
Die Fortbildung ist ein absolutes Muss für Praktiker, die sich mit dem neuen Recht im Detail vertraut machen wollen.
Beschreibung und Anmeldeunterlagen gibt es hier:
http://www.harald-thome.de/intensivseminare.html
Zitat
Mit besten und kollegialen Grüßen
Harald Thomé
Fachreferent für Arbeitslosen- und Sozialrecht
Rudolfstr. 125
42285 Wuppertal
www.harald-thome.de
Psychologische Betreuung zur Erhaltung der Arbeitskraft
Bei der besseren Betreuung von Arbeits"losen" will die Bundesagentur für Arbeit auch Gespräche mit Psychologen der Bundesagentur für Arbeit möglich machen. Eine nicht unheikle Idee....
http://www.heise.de/tp/blogs/5/150197
http://www.ftd.de/politik/deutschland/:w...n/60083718.html
Pschoanalyse für die anschließenden Daumenschrauben
Kann man drüber streiten warum setzen sie nicht erst mal bei den Schulkindern an, um Talente zu erkennen und in Förderstufen zu förden statt aus zu sortieren.
Wer hier dringende psychologische Betreuung benötigt ist in Berlin zu finden. Da kann dann der Psychologe auch mehr Honorar verlangen, zahlt ja eh der Steuerzahler?
Meiner Meinung nach versucht man die verknitternden erbrachten Misstände (scheinbar) auszubügeln.
Ala wir meinen es gut mit unseren Sklaven
Oder soll es über die Rettungsschirme hinwegtäuschen die den Bürgern in diesem unseren Land vorenthalten wird?

Es geht um Kostensparen und Daumenschrauben - weiter nichts.
Und dem gläsernen Bürger - sprich LzAl

Und um Manipulation und Einlullen - siehe "Hausstein-Theorie" einer BK.
Da macht sich einer die Mühe und ermittelt den Mindestbedarf eines Menschen in Deutschland, kommt auf einen Betrag ohne Miete von 694 Euro, und diese fundierte Studie wird abgetan als "Theorie".
Aber stattdessen selber sich mal ne Platte machen - ne das ist zu kompliziert.
Klar kommt immer drauf an wie es verkauft wird
Naturelmont dient es zur weiteren Bespitzelung.
Wann hatten sie die letzte Periode?

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bei mir gibt es nie ein happy ending irgendwer fickt mich immer kurz vorm ende ^^ zu geil
Zitat
Darth Vader beim Arbeitsamt :-)
Dann fickt doch endlich mal Hartz IV! Wenigstens den Erfinder von... MANN, EYH!!! Fucking Germany...