#1 RE: Zur Lüge von Klimawandel und CO² von Michael Wargowski 26.09.2010 16:44

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Leserbrief/e an die Naturkost-Zeitschrift "Schrot&Korn":

leserservice.at.bioverlag.de

- Zur freien Verwendung / Verbreitung -

13.07.2010

Zitat
Leider verbreitet auch Schrot&Korn die Mär vom Klimawandel sowie vom vermeintlichen Klimaschutz durch CO2-Reduzierung. Dabei müsste die Klimalüge eigentlich schon längst auch offiziell Vergangenheit sein.

Exemplarisch erinnere ich an die Pressemitteilung "Klimawandel und Religion":

http://www.news4press.com/Meldung_514686.html



14.07.2010
[Nach der Antwort seitens Schrot&Korn:]

Zitat
Das ständige Ausstoßen unbegründeter und unsinniger CO2-Parolen hat natürlich Auswirkungen auf das Ansehen Ihrer gesamten Zeitschrift.

In Ihrem eigenen Interesse und dem Ihrer Nachkommen mal ein Vorschlag:

Sie erwähnen in Ihrer Zeitschrift mal ganz offen, dass die
Klima-CO2-Propaganda von seriöser Seite abgelehnt wird. Ob Sie dazu eine von meinen Pressemeldungen verwenden oder überhaupt meinen Namen erwähnen, ist dabei gleichgültig. Es geht um die Klimalüge, nicht um Lingen.

Hier jedenfalls mal eine Auswahl aus meinen Texten:

23.09.2009
Klimawandel und Kosten für den Klimaschutz
http://www.news4press.com/Meldung_497726.html

19.01.2010
foodwatch und der Klimawandel
http://www.news4press.com/Meldung_511407.html

10.02.2010
Klimawandel und Religion
http://www.news4press.com/Meldung_514686.html



Pater Rolf Hermann Lingen
römisch - katholischer Priester
Goldbrink 2a
46282 Dorsten

http://www.idealgewicht.tk

#2 RE: Zur Lüge von Klimawandel und CO² von Michael Wargowski 12.11.2010 04:40

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Entgegen stehen aber auch andere Ansichten:

Zitat
ABER es kommt schlimmer...


Jetzt werden die Bürger mit krassesten Lügen abgefüttert. Schon der gesamte benutzte Jargon zeigt aus welcher Feder dies kommt. Es ist ganz eindeutig ein Regierungs-Blog oder eben ein Blog im Auftrag dieser NWO. Auf jeden Fall ist es für Aufgeklärte auch notwendig deren verworrene Argumentation zu kennen.

Denen zufolge gäbe es keine Chemtrails, wer dies behauptet sei VerschwörungsTHEORETIKER - alleine die Mind-Control-Bezeichnung "Verschwörungstheoretiker" besagt schon alles. Sie tun so, als gäbe es keine Verschwörungen und wer diese nachweist, sei ohnehin nur ein Theoretiker.

Man könnte auch sagen, diese Leute, die den benannten Blog betreiben, seien Derivaten-Krise - Theoretiker, Arbeitslosen - Theoretiker, Private-Federal-Reserve - Theoretiker, Merkel-Lügen - Theoretiker.



WEITERLESEN!

#3 RE: Zur Lüge von Klimawandel und CO² von Michael Wargowski 18.11.2010 13:30

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Die Argumentation der Partei der Vernunft!

#4 RE: Zur Lüge von Klimawandel und CO² von Michael Wargowski 21.11.2010 08:27

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Chemtrails international...


und


mehr!

#5 RE: Zur Lüge von Klimawandel und CO² von Michael Wargowski 03.12.2010 20:49

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Einst begann es interessant zu werden, da Herr Pater Lingen wenigstens noch zeitweise Antwort gab, sofern seine ebenfalls knapp bemessene Zeit dies zuließ, wie hier...

Zitat
Zugegeben: Aktuelle "Kritik an der katholischen Kirche" trifft normalerweise *nicht* die katholische Kirche, sondern eben die Sekte des sog. "Zweiten Vatikanischen Konzils", d.h. die V2-Sekte.
Also die ganzen aktuellen Meldungen über Kinderschändungen, Zölibatsbrüche usw. sind in Wahrheit allenfalls ein Anlass, um über die V2-Sekte nachzudenken.

Allerdings gibt es ja auch ältere Dauerbrenner wie Kreuzzüge, Galilei usw. usf.
Wer wirklich aufrichtig ist, der wird sich diesbzgl. auch aufrichtig informieren, statt brav die Propagandalügen nachzubeten, die von den in den Medien gefeierten falschen Propheten vorgeblökt werden.

Ich zwinge niemanden dazu, katholisch zu werden. Aber wer hartnäckig an notorischen Lügen festhält, auch in Sachen katholische Kirche, der disqualifiziert sich als Gesprächspartner.

Noch etwas zu meiner Biographie: Meine ganzen "Verurteilungen" durch die "brd" kann ich schon aus Zeitgründen nicht komplett darstellen, auch wenn ich einen kleinen Auszug zusammengestellt habe. Aber es sollte zu denken geben, dass ich eine ausgesprochen rosige Zukunft als V2-"Priester" habe sausen lassen, um statt dessen katholischer Priester zu werden, was - rein irdisch betrachtet - nur absolut katastrophale Folgen eingebracht hat:

Als V2-"Priester" hätte ich gehabt:
- feste Anstellung
- festes hohes Einkommen
- Schutz durch die brd
- Aussicht auf (angedeutete) Universitätsprofessur

Als katholischer Priester habe ich hingegen:
- keine Anstellung
- kein Einkommen
- Bankrottpfändung und permanenten sonstigen Terror (Ladung zum Haftantritt usw.) durch die brd
- Aussicht auf Kerkerhaft / Obdachlosigkeit

Kurzum: Ich bin von der katholischen Kirche, namentlich von der Heilsnotwendigkeit, vollauf überzeugt. Andernfalls würde ich mich *SOFORT* der brd unterwerfen, um den Terror zu beenden, und vielleicht sogar versuchen, bei der V2-Sekte als "Pfarrer" anzuheuern.





...in Missbrauchsfälle, Zölibat, Kirchenaustritte geschehen. Regelmäßig erhielt ich Mails, was nun nicht mehr möglich ist. Auf mein Anschreiben und meine letzte Mail an Herrn Lingen sind nun keinerlei Antworten mehr gekommen.

Vom Netzwerk der gezielten Vernichtung kann hier allerdings nur bedingt die Rede sein, da das nicht an äußerlichen Begebenheiten fest zu machen ist. (Der hier ehemals verlinkte Film wurde entfernt, kann aber immer noch abgefragt werden...)

Auch die kath. Kirche ist eine Körperschaft des öffentlichen Rechts. Der Wandel der Staaten in Unternehmen, und damit deren Auflösung in Völkerverbünde, macht wohl verdeckte Angriffe auf die Gebietskörperschaften notwendig für die Simulation, die ja ihre Gebietskörperschaft aufgrund des erfolgten Hochverrates verloren hat, weshalb man dadurch die V2-Sekte mit der kath. Kirche gerne gleichsetzen möchte, um denselben Verlust auf ihrer Seite zu erzeugen. Da hilft dann wohl ganz offensichtlich das Nutzen dieser Gegebenheit, in jenem Schlupfloch weitere Gebietskörperschaften zu gründen, die irgendwie auch den Beigeschmack von Volkssplittergruppen haben, um sich, neu geordnet, schließlich zu verbünden. Auch nicht schlecht...

Edit: Zurück zur CO²-Lüge... Ergänzende Informationen lassen sich auch aus diesen Filmbeiträgen ziehen, die beide Seiten darstellen und mehr...

[ Editiert von Administrator Michael Wargowski am 03.12.10 20:56 ]

#6 RE: Zur Lüge von Klimawandel und CO² von Michael Wargowski 06.12.2010 08:41

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Hasstiraden in die eine und in die andere Richtung und beide begründet mit echten und fadenscheinigen Gründen...

Immer auch ist zu bedenken, daß es die Herrschenden schon immer fertig gebracht haben, sowohl ihre eigenen Mitstreiter zu opfern, wenn sie ihnen unbequem waren, als auch ihre Gegner. Immer aber waren sie auch zur Einsetzung von Mitteln in der Lage, die sie auf Dauer selbst schädigen und umbringen würden, wenn sie nicht schon vorher ein entsprechendes Gegenmittel in der Hand hätten und hatten, welches ganz sicher auch schon erprobt wäre und ist.

NUN?

#7 RE: Zur Lüge von Klimawandel und CO² von Michael Wargowski 13.12.2010 22:58

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Chemtrails - Prince spricht über Chemtrails im TV



http://www.youtube.com/watch?v=RnBDq4V80is&feature=related

#8 RE: Zur Lüge von Klimawandel und CO² von Michael Wargowski 13.12.2010 23:19

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Zitat
Intransparente Finanzierung der europäischen Klimaskeptiker

Unsere europäische Partnerorganisation Corporate Europe Observatory hat heute einen Bericht über sogenannte “klimaskeptische” Denkfabriken in Europa und deren intransparente Finanzierung veröffentlicht. Der Bericht untersucht acht europäische Denkfabriken, die Publikationen veröffentlichen oder verbreiten, die in verschiedener Form den menschengemachten Klimawandel in Frage stellen: das Institute of Economic Affairs (IEA), das International Policy Network (IPN) und die Global Warming Policy Foundation (GWPF) aus Großbritannien, CFACT Europe mit Sitz in Deutschland, das spanische Institut Instituto Juan de Mariana, die dänische Organisation CEPOS, das französische Institut Économique Molinari und das Hayek Institut aus Österreich. CEO betont, dass dies keine umfassende Liste aller “klimaskeptischer” Organisationen in Europa ist, sondern nur ein Auszug.

Keine dieser Denkfabriken hat sich in das freiwillige EU-Lobbyregister eingetragen. Auf Anfragen von CEO gaben sie kaum Auskunft über ihre Finanzierung. So zitiert die Studie etwa... Weiterlesen...

#9 RE: Zur Lüge von Klimawandel und CO² von Michael Wargowski 18.02.2011 18:16

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Noch mehr über Chemtrails und Co. hier:

Chemtrails - Ein Quartet am Himmel - SELTENE Aufnahme
http://www.youtube.com/watch?v=B8Vd3_eQiwk


Weitere:

http://www.youtube.com/watch?v=RgaBTMXZRfw&feature=related
Kinderfragen Teil 1 - Streifen am Himmel

u. v. m.

#10 RE: Zur Lüge von Klimawandel und CO² von Michael Wargowski 08.06.2011 13:50

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Zitat
----- Original Message -----
From:
To:
Sent: Tuesday, June 07, 2011 12:09 PM
Subject: Info - Chemtrails

Sehr geehrte Damen und Herren,
liebe Mitstreiter,

vielen Dank für Ihre zahlreichen Zuschriften zum Thema Chemtrails, für die wir uns ganz herzlich bei Ihnen bedanken wollen. Die vielen Zuschriften zeigen überdeutlich, dass die Zeit reif ist, um dieses Thema öffentlich anzugehen. Die vielen Zuschriften zeigen aber auch, dass endlich die Zeit vorbei sein muss, dass uns die zuständigen Stellen die chemischen Streifen am Himmel, die unsere natürlichen Lebensgrundlagen und unsere Gesundheit gefährden, als gewöhnliche Kondensstreifen verkaufen.

Die Kanzlei hat nach der Pressemitteilung vom 30.05.2011 jedoch derart viele Zuschriften erhalten, dass es leider aus zeitlichen Gründen unmöglich ist, auf all diese Zuschriften persönlich zu antworten. Wir haben daher einen Verteiler mit Ihren Email-Adressen erstellt und übersenden Ihnen zunächst folgende Informationen:

Der Webauftritt der Bürgerinitiative "Sauberer Himmel" wird gerade vorbereitet. Die Initiative hat sich in den letzten Wochen spontan gebildet und befindet sich, was ihre Organisation betrifft, noch im Aufbau. Sprecher der Initiative ist derweil die Kanzlei.

Die Webseite der Initiative wird eine Unterstützerliste sowie die Möglichkeit beinhalten, die Aktionen durch Tatkraft oder finanziell zu unterstützen. Entsprechende Rundmails werden dann selbstverständlich versendet werden.

Bitte haben Sie noch etwas Geduld.


Die Aktion ist bereits weiter vorangeschritten. Dies können Sie der Anlage entnehmen.

Wir bedanken uns ganz herzlich für all die Unterstützermails und Information, die wir von Ihnen erhalten haben. Wir haben uns sehr darüber gefreut.

Sofern Sie nicht in den Verteiler der Bürgerinitiative "Sauberer Himmel" aufgenommen werden wollen, bitten wir um eine entsprechende Nachricht.

Mit den besten Grüßen

Rechtsanwalt
Dominik Storr
Erlacherstraße 9
97845 Neustadt am Main OT Erlach
Telefon: +49 (0) 9393-99320-3
Telefax: +49 (0) 9393-99320-9
Email: info @ buergeranwalt.com
Internetauftritt: www.buergeranwalt.com



Wenn Du es fertig hast, dann hänge die PDFs hier in Textform bitte an, Konrad...

#11 RE: Zur Lüge von Klimawandel und CO² von w_a_n 13.06.2011 19:47

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oki... hier die PDF Nr.1

Schreiben an die Bundeskanzlerin vom 06.06.2011:

Zitat
DOMINIK STORR
Rechtsanwalt
____________________________________________________________________


RA Storr - Erlacherstraße 9 - D-97845 Neustadt a. Main
Frau
Bundeskanzlerin
Angela Merkel
Bundeskanzleramt
Willy-Brandt-Straße 1
10557 Berlin

per Telefax vorab an 030 18400 2357


Datum 06.06.2011 - - mein Zeichen VR 04/11 - - Ihr Zeichen



Mutmaßliches ungenehmigtes Ausbringen großer Mengen von Schadstoffen im deutschen Luftraum im Zuge des Geo-Engineering / Mutmaßliche Duldung durch die Bundesrepublik Deutschland


Sehr geehrte Frau Bundeskanzlerin Dr. Merkel,

in vorgenannter Angelegenheit zeige ich Ihnen die rechtliche Vertretung der bundesweiten Bürgerinitiative „Sauberer Himmel“ an, deren Sprecher ich zugleich bin. Ergänzend zu diesem Schreiben überreiche ich Ihnen in der Anlage meine Pressemitteilung vom 30.05.2011.

Meine Mandantinnen und Mandanten sind der Auffassung, dass das vorliegende Thema aufgrund seiner überragenden Bedeutung Sie als deutsche Bundeskanzlerin unmittelbar betrifft. Sie werden daher gebeten, von einer Verweisung in dieser Angelegenheit an eine untergeordnete Bundesbehörde abzusehen, zumal das Bundesumweltamt, das Luftfahrt-Bundesamt sowie der Deutsche Wetterdienst eine Abschrift dieses Schreiben bereits erhalten haben.


I.


Es erhärteten sich in den letzten Jahren die Indizien und Beweise, dass im Zuge von globalen Maßnahmen des Geo-Engineering / Climate-Engineering auch im deutschen Luftraum systematisch und gezielt große Mengen von Schadstoffen durch Flugzeuge ausgebracht werden, um das Klima zu manipulieren. Dabei genügt bereits der Augenschein an den Tagen der Flugzeug-Sprühaktionen, um das so genannte „Welsbach-Patent“, das vorgeblich der Klimaerwärmung entgegenwirken soll, in Anwendung zu sehen. Dieses Patent wurde für eine technische Methode erteilt, welche die Möglichkeit der Verminderung des Treibhauseffektes mittels großflächiger Verteilung von künstlichen Partikeln in der Atmosphäre vorsieht. In der Beschreibung des umstrittenen Patents heißt es u.a. wörtlich:

„The method includes the step of seeding the layer of heat-trapping gases in the atmosphere with particles of materials characterized by wavelength-dependent emissivity. Such materials include Welsbach materials and the oxides of metals which have high emissivity (and thus low reflectivities) in the visible and 8-12 micron infrared wavelength regions.” (Quelle: Stratospheric Welsbach Seeding For Reduction Of Global Warning, United States Patent, Patent Number: 5,003,186, Date of Patent: Mar. 26, 1991)

Bereits im Mai 2000 soll das „Welsbach-Patent“ dem „Intergovernmental Panel on Climate Change“ (IPCC) vorgestellt worden sein. Dieses internationale Gremium besteht aus Klimaforschern, die unter der Schirmherrschaft der Vereinten Nationen tagen. Die IPCC soll das globale und streng geheime Sprühvorhaben, das „Shield-Project“ getauft wurde, abgesegnet haben (Quelle: William Thomas, http://www.earthisland.org/journal/index...mtrail_mystery/; und http://www.ipcc.ch; dort: “Report on Aviation and Global Atmosphere”). Laut William Thomas, einem preisgekrönten kanadischen Journalisten, betrafen die schwerwiegendsten Bedenken, die von den Wissenschaftlern geäußert wurden, nicht etwa die unabsehbaren Folgen der künstlichen Wettermanipulation für Mensch und Umwelt, sondern den farbästhetischen Beigeschmack. Dabei soll es vor allem um das auffällige Ausbleichen des Himmels an den Tagen nach den Sprühaktionen gegangen sein. Die Wissenschaftler sollen befürchtet haben, dass die deutliche
Weißfärbung des Himmels die Geheimhaltung der Klima-Manipulation gefährden könnte. Vor allem umweltbewussten Einzelpersonen könnte dies auffallen, womit eventuell das gesamte Projekt gefährdet wäre (Quelle: William Thomas, http://www.earthisland.org/journal/index...mtrail_mystery/).

Und so ist es auch nicht verwunderlich, dass eben dies eingetreten ist. Schließlich soll Abraham Lincoln zu Recht gesagt haben:

"Man kann das ganze Volk eine Zeit lang täuschen und man kann einen Teil des
Volkes die ganze Zeit täuschen, aber man kann nicht das ganze Volk die ganze
Zeit täuschen."



II.


Das Versprühen von so genannten „Chemtrails“ ist zumindest in den Nato-Ländern eine Tatsache.


III.


1.
Da es für das Ausbringen der chemischen und/oder biologischen und/oder gentechnisch veränderten Stoffe im deutschen Luftraum, die mutmaßlich von namhaften Unternehmen hergestellt und mutmaßlich nicht nur von Militärmaschinen, sondern auch von diversen Passagierflugzeugen ausgebracht werden, keine gesetzlichen Grundlagen in Deutschland gibt, machen sich diejenigen, die diese Maßnahmen planen und/oder ausführen, wegen Luftverunreinigung nach § 325 Abs. 1 u. 2 StGB strafbar, indem sie unter Verletzung verwaltungsrechtlicher Pflichten Schadstoffe freisetzen und dadurch Veränderungen der Luft verursachen, die geeignet sind, die Gesundheit von Menschen, Tieren, Pflanzen oder anderen Sachen von bedeutendem Wert zu schädigen. Die Verantwortlichen der Unternehmen, welche diese Stoffe für diesen speziellen Zweck herstellen, dürften sich als Mittäter strafbar machen. Genauso dürfte es sich mit den Tatbeiträgen der betroffenen Piloten, des betroffenen Flughafenpersonals und der betroffenen Flughafenbetreiber verhalten. All diese Personen unterstehen im Übrigen auch nicht diplomatischen Sonderregeln, so dass diese Personen in Deutschland strafrechtlich verfolgt werden können. Sämtliche Unterstützer dieser illegalen Maßnahmen des Geo-Engineering / Climate Engineering machen sich mutmaßlich wegen Beihilfe zu einem Umweltvergehen strafbar, sofern sie nicht Mittäter sind.

2.
Da durch das illegale Ausbringen der chemischen und/oder biologischen und/oder gentechnisch veränderten Stoffe im deutschen Luftraum die Gewässer verunreinigt und deren Eigenschaften nachteilig verändert werden, machen sich diejenigen, die diese Maßnahmen planen und/oder ausführen, auch wegen Gewässerverunreinigung nach § 324 Abs. 1 StGB strafbar.

3.
Da durch das Ausbringen der chemischen und/oder biologischen und/oder gentechnisch veränderten Stoffe im deutschen Luftraum auch der Boden in einer Weise verunreinigt wird, die geeignet ist, die Gesundheit von Menschen, Tieren, Pflanzen oder anderen Sachen von bedeutendem Wert zu schädigen, und dies in einem bedeutendem Umfang vorgenommen wird, machen sich diejenigen, die diese Maßnahmen planen und/oder ausführen, auch wegen Bodenverunreinigung nach § 324 a Abs. 1 Nr. 1 u. Nr. 2 StGB strafbar.

4.
Des Weiteren machen sich die Verantwortlichen mutmaßlich wegen schwerer Körperverletzung nach § 224 Abs. 1 Nr. 1 1. Alt, Nr. 4 u. Nr. 5 StGB strafbar. Aluminium und Barium, die weltweit in großen Mengen versprüht werden, gehören zu den für den Menschen toxischen Metallen. Barium kann zu Erbrechen, Durchfall, schweren Krämpfen und zu nachhaltigen Herzrhythmusstörungen führen. Aluminium ist krebserregend, fördert Osteoporose und kann Alzheimer verursachen. Die Hauptablagerungen nisten sich in der Leber und im Gehirn ein, was zu Orientierungslosigkeit und Demenz führen kann. Des Weiteren lagert sich Aluminium in den Hoden ab, was Unfruchtbarkeit zur Folge haben kann. Auch werden die Atemorgane durch die versprühten Nanopartikel und Polymere geschädigt, was zu schweren, chronischen Atemwegserkrankungen führen kann. All diese Symptome haben sich in den letzten Jahren zu so genannten Volkskrankheiten entwickelt. Zahlreiche Ärzte bestätigen, dass bereits überhöhte Aluminium- und Bariumkonzentrationen in überdurchschnittlich vielen Haarproben festgestellt wurden. Anlässlich der Pressemitteilung vom 30.05.2011 (siehe Anlage) haben sich schon zahlreiche Ärzte und mutmaßlich Geschädigte beim Unterzeichner gemeldet.

5.
Da beim Ausbringen großer Mengen von Schadstoffen über viele Jahre hinweg auch der Tod von Menschen bewusst und billigend in Kauf genommen wird, könnte es sich vorliegend sogar um vorsätzliche Tötungsdelikte nach § 212 StGB handeln.

6.
Da sich auf Seiten der mutmaßlich international operierenden Täter eine große Menschengruppe organisiert hat, um die oben genannten Straftaten dauerhaft zu begehen, dürfte auch eine Strafbarkeit der Verantwortlichen wegen Bildung einer kriminellen Vereinigung nach § 129 Abs. 1 StGB gegeben sein.

7.
Da bei den illegalen Maßnahmen des Geo-Engineering / Climate-Engineering - wie unter Ziffer III. Nr. 5 dargelegt - auch der Tod von Menschen in Kauf genommen wird und es sich bei den offensichtlich gesundheitsgefährdenden Maßnahmen dadurch auch durchaus um ein Verbrechen gegen die Menschlichkeit im Sinne des Art. 7 IStGH-Statut handeln könnte, zumal die gesamte deutsche Zivilbevölkerung von der schleichenden Kontamination betroffen ist, dürften sich die mutmaßlich international operierenden Täter sogar wegen Bildung einer terroristischen Vereinigung nach 129 a Abs. 1 Nr. 1 StGB strafbar machen.

8.
Da mutmaßlich über eine Stiftung leere Kontingente von diversen Fluggesellschaften als Gegenleistung für das Versprühen von Schadstoffen aufgekauft werden, was mutmaßlich als Einnahmen aus dem Passagiergeschäft verbucht wird, dürfte es sich vorliegend auch um mannigfache Wirtschaftsstraftaten sowie unter Umständen sogar um organisierte Geldwäsche handeln.


IV.


Meinen Mandantinnen und Mandanten erschließt sich nicht, wie die jeweiligen Nato-Staaten sich in derart schwerwiegende Straftaten verwickeln lassen konnten. Die illegalen Maßnahmen im Zuge des so genannten Geo-Engineering / Climate-Engineering dürften daher nicht nur in der Bundesrepublik Deutschland zum Staatsgeheimnis erklärt worden sein.


V.


Gemäß Ihres Amtseides sind Sie jedoch verpflichtet, Ihre Kraft dem Wohle des deutschen Volkes zu widmen, seinen Nutzen zu mehren, Schaden von ihm zu wenden, das Grundgesetz und die Gesetze des Bundes zu wahren und zu verteidigen, Ihre Pflichten gewissenhaft zu erfüllen und Gerechtigkeit gegen jedermann zu üben und zwar so wahr Ihnen Gott helfe (vgl. Art. 56 GG).

Damit sind Sie bereits aus Ihrem Amtseid heraus verpflichtet, das systematische und zielgerichtete Ausbringen großer Mengen von Schadstoffen im deutschen Luftraum, das nicht nur die in Art. 20 a GG geschützten natürlichen Lebensgrundlagen der Menschen in ihrer Existenz als solche, sondern auch die in Art. 2 Abs. 2 Satz 1 GG geschützte körperliche Unversehrtheit der gesamten deutschen Zivilbevölkerung gefährdet, sofort zu untersagen. Andernfalls könnten Sie sich unter Umständen sogar strafbar machen.


VI.


Meine Mandantinnen und Mandanten wenden sich mit diesem Schreiben nicht an Sie als Bundeskanzlerin, um mit Ihnen über die Existenz der so genannten „Chemtrails“ zu streiten. Dafür liegen in der Zwischenzeit zu viele Beweise vor. Vielmehr geht es vorliegend darum, dieses Verbrechen gegen die Menschlichkeit beim Bundeskanzleramt aktenkundig zu machen und Ihnen die Möglichkeit zu geben, unverzüglich gegen diese illegalen Maßnahmen des Geo-Engineering / Climate-Engineering in Deutschland einzuschreiten. Andernfalls werden meine Mandantinnen und Mandanten alle rechtlichen Mittel ausschöpfen, um das wohl größte Umweltvergehen, das seit dem Zweiten Weltkrieg in Deutschland stattgefunden hat, unterbinden zu lassen.

Da die Bundesregierung verpflichtet ist, alle Maßnahmen zu ergreifen, damit die Freisetzung gewaltiger Mengen von Schadstoffen in der Luft unverzüglich unterbunden wird und die gerichtliche Aufdeckung dieser kriminellen Machenschaften mit großen Unannehmlichkeiten für die deutschen Behörden sowie namhafte Unternehmen verbunden sein wird, gehen meine Mandantinnen und Mandanten davon aus, dass die Politik auch ohne Einschaltung der Justiz tätig wird.

Bitte teilen Sie mir bis zum

24.06.2011


mit, ob die Bundesregierung die Durchführung der oben aufgezeigten Maßnahmen des Geo-Engineering bzw. Climate-Engineering auch weiterhin bestreiten möchte, oder ob die Bundesregierung alles Erforderliche unternehmen wird, damit diese illegalen Maßnahmen zumindest in Deutschland unverzüglich eingestellt werden.

Bitte sorgen Sie dafür, dass wir Bürgerinnen und Bürger nicht mehr mit toxischen Stoffen aus der Luft besprüht und vergiftet werden.

Mit freundlichen Grüßen


Dominik Storr
Rechtsanwalt



Anlagen:
- Pressemitteilung vom 30.05.2011


Schreiben an Bundeskanzlerin vom 06.06.2011.pdf

[ Editiert von Administrator w_a_n am 15.06.11 14:08 ]

#12 RE: Zur Lüge von Klimawandel und CO² von w_a_n 15.06.2011 14:21

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Schreiben an den Deutschen Wetterdienst vom 06.06.2011:

Zitat
DOMINIK STORR
Rechtsanwalt
____________________________________________________________________


RA Storr - Erlacherstraße 9 - D-97845 Neustadt a. Main
Deutscher Wetterdienst
Frankfurter Straße 135
63067 Offenbach

vorab per Telefax an 069 8062-4484




Datum 06.06.2011 - - mein Zeichen VR 04/11 - - Ihr Zeichen


Mutmaßliches ungenehmigtes Ausbringen großer Mengen von Schadstoffen Engineering im deutschen Luftraum im Zuge des Geo-Engineering


Sehr geehrte Damen und Herren,

in vorgenannter Angelegenheit zeige ich Ihnen die rechtliche Vertretung der bundesweiten Bürgerinitiative „Sauberer Himmel“ an, deren Sprecher ich zugleich bin.


I.


In der Anlage überreiche ich Ihnen eine Abschrift meines an die Bundeskanzlerin Dr. Merkel gerichteten Schreibens vom 06.06.2011.


II.


Im Wege des Umweltinformationsgesetzes (UIG) beantrage ich hiermit für meine Mandantschaft Akteneinsicht hinsichtlich sämtlicher vom Deutschen Wetterdienst geführten Unterlagen hinsichtlich des Geo-Engineering / Climate-Engineering.

Das Recht zur Information ergibt sich vorliegend aus dem Umweltinformationsgesetz (UIG). Nach § 3 Abs. 1 UIG hat jede Person nach Maßgabe dieses Gesetzes Anspruch auf freien Zugang zu Umweltinformationen, über die eine informationspflichtige Stelle im Sinne des § 2 Abs. 1 Satz 1 UIG verfügt, ohne ein rechtliches oder berechtigtes Interesse darlegen zu müssen.

Die Maßnahmen im Zuge des Geo-Engineering / Climate-Engineering beeinflussen den Zustand von Umweltbestandteilen wie Luft und Atmosphäre, Wasser, Boden, Landschaft und natürliche Lebensräume einschließlich Feuchtgebiete, Küsten- und Meeresgebiete, die Artenvielfalt und ihre Bestandteile sowie die Wechselwirkungen zwischen diesen Bestandteilen (vgl. § 2 Abs. 3 Nr. 1 UIG).

Die Maßnahmen im Zuge des Geo-Engineering / Climate-Engineering betreffen auch die Freisetzungen von Stoffen in die Umwelt, die sich auf die Umweltbestandteile im Sinne von § 2 Abs. 3 Nr. 1 UIG auswirken oder wahrscheinlich auswirken (vgl. § 2 Abs. 3 Nr. 2 UIG).

Sie betreffen aber auch Maßnahmen oder Tätigkeiten, die sich auf die Umweltbestandteile im Sinne des § 2 Abs. 3 Nr. 1 UIG oder auf Faktoren im Sinne des § 2 Abs. 3 Nr. 2 UIG auswirken oder wahrscheinlich auswirken oder den Schutz von Umweltbestandteilen im Sinne des § 2 Abs. 3 Nr. 1 UIG bezwecken; zu den Maßnahmen gehören auch politische Konzepte, Rechts- und Verwaltungsvorschriften, Abkommen, Umweltvereinbarungen, Pläne und Programme (vgl. § 2 Abs. 3 Nr. 3 UIG).

Ein Recht auf freien Zugang zu den begehrten Umweltinformationen ist somit begründet.

Als Frist zur Auskunftserteilung und Zurverfügungstellung der von meinen Mandanten begehrten Umweltinformationen habe ich den

24.06.2011


notiert.

Sollte Ihre Stelle nicht die informationspflichtige Stelle sein, so wird um Weiterleitung dieses Gesuches an die zuständige Stelle gebeten. In diesem Zusammenhang wird darauf hingewiesen, dass eine informationspflichtige Stelle über Umweltinformationen verfügt, wenn diese bei ihr vorhanden sind oder für sie bereitgehalten werden. Ein Bereithalten liegt vor, wenn eine natürliche oder juristische Person, die selbst nicht informationspflichtige Stelle ist, Umweltinformationen für eine informationspflichtige Stelle im Sinne des § 2 Abs. 1 UIG in deren Auftrag aufbewahrt (vgl. § 2 Abs. 4 UIG).

Mit freundlichen Grüßen

Dominik Storr
Rechtsanwalt


Schreiben an Deutschen Wetterdienst 06.06.2011.pdf
_____________________________________________________________

Schreiben an das Luftfahrt-Bundesamt vom 06.06.2011:

Zitat
DOMINIK STORR
Rechtsanwalt
____________________________________________________________________


RA Storr - Erlacherstraße 9 - D-97845 Neustadt a. Main
Luftfahrt-Bundesamt

38144 Braunschweig

vorab per Telefax an 0531 2355-710




Datum 06.06.2011 - - mein Zeichen VR 04/11 - - Ihr Zeichen


Mutmaßliches ungenehmigtes Ausbringen großer Mengen von Schadstoffen Engineering im deutschen Luftraum im Zuge des Geo-Engineering


Sehr geehrte Damen und Herren,

in vorgenannter Angelegenheit zeige ich Ihnen die rechtliche Vertretung der bundesweiten Bürgerinitiative „Sauberer Himmel“ an, deren Sprecher ich zugleich bin.


I.


In der Anlage überreiche ich Ihnen eine Abschrift meines an die Bundeskanzlerin Dr. Merkel gerichteten Schreibens vom 06.06.2011.


II.


Im Wege des Umweltinformationsgesetzes (UIG) beantrage ich hiermit für meine Mandantschaft Akteneinsicht hinsichtlich sämtlicher vom Luftfahrt-Bundesamt geführten Unterlagen hinsichtlich des Geo-Engineering / Climate-Engineering.

Das Recht zur Information ergibt sich vorliegend aus dem Umweltinformationsgesetz (UIG). Nach § 3 Abs. 1 UIG hat jede Person nach Maßgabe dieses Gesetzes Anspruch auf freien Zugang zu Umweltinformationen, über die eine informationspflichtige Stelle im Sinne des § 2 Abs. 1 Satz 1 UIG verfügt, ohne ein rechtliches oder berechtigtes Interesse darlegen zu müssen.

Die Maßnahmen im Zuge des Geo-Engineering / Climate-Engineering beeinflussen den Zustand von Umweltbestandteilen wie Luft und Atmosphäre, Wasser, Boden, Landschaft und natürliche Lebensräume einschließlich Feuchtgebiete, Küsten- und Meeresgebiete, die Artenvielfalt und ihre Bestandteile sowie die Wechselwirkungen zwischen diesen Bestandteilen (vgl. § 2 Abs. 3 Nr. 1 UIG).

Die Maßnahmen im Zuge des Geo-Engineering / Climate-Engineering betreffen auch die Freisetzungen von Stoffen in die Umwelt, die sich auf die Umweltbestandteile im Sinne von § 2 Abs. 3 Nr. 1 UIG auswirken oder wahrscheinlich auswirken (vgl. § 2 Abs. 3 Nr. 2 UIG).

Sie betreffen aber auch Maßnahmen oder Tätigkeiten, die sich auf die Umweltbestandteile im Sinne des § 2 Abs. 3 Nr. 1 UIG oder auf Faktoren im Sinne des § 2 Abs. 3 Nr. 2 UIG auswirken oder wahrscheinlich auswirken oder den Schutz von Umweltbestandteilen im Sinne des § 2 Abs. 3 Nr. 1 UIG bezwecken; zu den Maßnahmen gehören auch politische Konzepte, Rechts- und Verwaltungsvorschriften, Abkommen, Umweltvereinbarungen, Pläne und Programme (vgl. § 2 Abs. 3 Nr. 3 UIG).

Ein Recht auf freien Zugang zu den begehrten Umweltinformationen ist somit begründet.

Als Frist zur Auskunftserteilung und Zurverfügungstellung der von meinen Mandanten begehrten Umweltinformationen habe ich den

24.06.2011


notiert.

Sollte Ihre Stelle nicht die informationspflichtige Stelle sein, so wird um Weiterleitung dieses Gesuches an die zuständige Stelle gebeten. In diesem Zusammenhang wird darauf hingewiesen, dass eine informationspflichtige Stelle über Umweltinformationen verfügt, wenn diese bei ihr vorhanden sind oder für sie bereitgehalten werden. Ein Bereithalten liegt vor, wenn eine natürliche oder juristische Person, die selbst nicht informationspflichtige Stelle ist, Umweltinformationen für eine informationspflichtige Stelle im Sinne des § 2 Abs. 1 UIG in deren Auftrag aufbewahrt (vgl. § 2 Abs. 4 UIG).

Mit freundlichen Grüßen

Dominik Storr
Rechtsanwalt


Schreiben an Luftfahrtamt 06.06.2011.pdf
_____________________________________________________________

Schreiben an das Umweltbundesamt vom 06.06.2011:

Zitat
DOMINIK STORR
Rechtsanwalt
____________________________________________________________________


RA Storr - Erlacherstraße 9 - D-97845 Neustadt a. Main
Umweltbundesamt
Wörlitzer Platz 1

06844 Dessau-Roßlau


vorab per Telefax an 0340 2103-2285




Datum 06.06.2011 - - mein Zeichen VR 04/11 - - Ihr Zeichen


Mutmaßliches ungenehmigtes Ausbringen großer Mengen von Schadstoffen Engineering im deutschen Luftraum im Zuge des Geo-Engineering


Sehr geehrte Damen und Herren,

in vorgenannter Angelegenheit zeige ich Ihnen die rechtliche Vertretung der bundesweiten Bürgerinitiative „Sauberer Himmel“ an, deren Sprecher ich zugleich bin.


I.


In der Anlage überreiche ich Ihnen eine Abschrift meines an die Bundeskanzlerin Dr. Merkel gerichteten Schreibens vom 06.06.2011.


II.


Im Wege des Umweltinformationsgesetzes (UIG) beantrage ich hiermit für meine Mandantschaft Akteneinsicht hinsichtlich sämtlicher vom Umweltbundesamt geführten Unterlagen hinsichtlich des Geo-Engineering / Climate-Engineering.

Das Recht zur Information ergibt sich vorliegend aus dem Umweltinformationsgesetz (UIG). Nach § 3 Abs. 1 UIG hat jede Person nach Maßgabe dieses Gesetzes Anspruch auf freien Zugang zu Umweltinformationen, über die eine informationspflichtige Stelle im Sinne des § 2 Abs. 1 Satz 1 UIG verfügt, ohne ein rechtliches oder berechtigtes Interesse darlegen zu müssen.

Die Maßnahmen im Zuge des Geo-Engineering / Climate-Engineering beeinflussen den Zustand von Umweltbestandteilen wie Luft und Atmosphäre, Wasser, Boden, Landschaft und natürliche Lebensräume einschließlich Feuchtgebiete, Küsten- und Meeresgebiete, die Artenvielfalt und ihre Bestandteile sowie die Wechselwirkungen zwischen diesen Bestandteilen (vgl. § 2 Abs. 3 Nr. 1 UIG).

Die Maßnahmen im Zuge des Geo-Engineering / Climate-Engineering betreffen auch die Freisetzungen von Stoffen in die Umwelt, die sich auf die Umweltbestandteile im Sinne von § 2 Abs. 3 Nr. 1 UIG auswirken oder wahrscheinlich auswirken (vgl. § 2 Abs. 3 Nr. 2 UIG).

Sie betreffen aber auch Maßnahmen oder Tätigkeiten, die sich auf die Umweltbestandteile im Sinne des § 2 Abs. 3 Nr. 1 UIG oder auf Faktoren im Sinne des § 2 Abs. 3 Nr. 2 UIG auswirken oder wahrscheinlich auswirken oder den Schutz von Umweltbestandteilen im Sinne des § 2 Abs. 3 Nr. 1 UIG bezwecken; zu den Maßnahmen gehören auch politische Konzepte, Rechts- und Verwaltungsvorschriften, Abkommen, Umweltvereinbarungen, Pläne und Programme (vgl. § 2 Abs. 3 Nr. 3 UIG).

Ein Recht auf freien Zugang zu den begehrten Umweltinformationen ist somit begründet.

Als Frist zur Auskunftserteilung und Zurverfügungstellung der von meinen Mandanten begehrten Umweltinformationen habe ich den

24.06.2011


notiert.

Sollte Ihre Stelle nicht die informationspflichtige Stelle sein, so wird um Weiterleitung dieses Gesuches an die zuständige Stelle gebeten. In diesem Zusammenhang wird darauf hingewiesen, dass eine informationspflichtige Stelle über Umweltinformationen verfügt, wenn diese bei ihr vorhanden sind oder für sie bereitgehalten werden. Ein Bereithalten liegt vor, wenn eine natürliche oder juristische Person, die selbst nicht informationspflichtige Stelle ist, Umweltinformationen für eine informationspflichtige Stelle im Sinne des § 2 Abs. 1 UIG in deren Auftrag aufbewahrt (vgl. § 2 Abs. 4 UIG).

Mit freundlichen Grüßen

Dominik Storr
Rechtsanwalt


Schreiben an Umweltbundesamt 06.06.2011.pdf

#13 RE: Zur Lüge von Klimawandel und CO² von Michael Wargowski 14.03.2012 21:09

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Der Fake Klimawandel - Der Rubel rollt - Zur...
12.03.2012

http://www.youtube.com/watch?v=PCcn_GWVS...ture=digest_tue

#14 RE: Zur Lüge von Klimawandel und CO² von Trainingslabor 20.07.2012 11:14

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Zitat
Wetterextreme, der neue "Normalzustand"

In den Vereinigten Staaten spielt das Wetter immer mehr verrückt. Was früher als Extremwetterereignis galt (sinflutartige Überschwemmungen, extreme Dürre, gigantische Schneestürme), ist mittlerweile Normalzustand. Auf einem Treffen der Vereinigung besorgteer Wissenschaftler erklärte die Klimawissenschaftlerin, Katherine Hayhoe (Texas Tech University), vor Kollegen:

Zitat
Bis jetzt hat sich das alles in einem bestimmten Rahmen bewegt, aber was dieser Tage passiert, sprengt alles, was wir bisher kennen.



Sie und andere Experten sind der Meinung, daß der Mensch den globalen Klimawandel und die unberechenbaren Wetterkapriolen mitverursacht.




Dies ist eine Meldung ganz neuen Datums in der Juliausgabe der ZJ, Erwachet!.

Toll, daß die Wissenschaftler es nun offen selbst zugeben. Weniger toll, wie sie uns weiterhin für blöd verkaufen wollen, trotz und vielleciht gerade auch mit einer solchen Meldung, denn, wie andere auch schon recherchierten, den Klimawandel gab es zu allen Zeiten und immer wieder und die nächste Eiszeit kommt bestimmt, obwohl die nächsten 100 Generationen, oder so, diese sicher noch nicht erleben werden. Die Anmaßung, daß das Kohlenstoffdioxyd durch den Menschen produziert alleine dafür Verantwortlichkeit tragen solle, daß eben dieser Klimawandel statt findet oder beschleunigt statt findet, wird also schon wieder in der oben gemachten Aussage relativiert.

Zitat
Sie und andere Experten sind der Meinung, daß der Mensch den globalen Klimawandel und die unberechenbaren Wetterkapriolen mitverursacht.



Selbst die meisten Pflanzen produzieren Sauerstoff und Kohlenstoff,...

Zitat





...wie viele andere Dinge auch neben dem Menschen selbst, schon alleine durch dessen Atmungsvorgang, was immer wieder belächelt wurde, jeder aber im Unterrichtsfach der Naturwissenschaften bereits in der 7. Klasse spätestens erfährt.

Bisher galt immer und überall enormer Widerspruch und man zerredet auch hier alles bis ins kleinste Detail und so lange, bis die Verwirrung perfekt geworden ist, viele den Halbwahrheiten Glauben schenken. Nun kommt eine dilletantische Zustimmung, ebenfalls nur halben Herzens...

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