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Sozialgericht Heilbronn, Beschluss vom 03.12.2013
- S 9 KR 4030/13 ER -
Vorläufig kein mobil einzusetzender Flüssigsauerstoff für Raucher
Bestehende Explosionsgefahr bei gleichzeitiger Verwendung des Flüssigsauerstoffsystems und Feuer
Ein Raucher, der aufgrund zu geringen Sauerstoffgehalts im Blut unter einer chronischen Lungenerkrankung leidet, hat vorläufig keinen Anspruch auf ein mobil nutzbares Flüssigsauerstoffsystem. Dies entschied das Sozialgericht Heilbronn.
Dem vorzuliegenden Fall liegt folgender Sachverhalt zugrunde: Der 66jährige W.S. raucht seit seinem 14. Lebensjahr - derzeit täglich noch ca. zehn Zigaretten. Seit Jahren leidet er an einer chronischen Lungenerkrankung und an einem zu geringen Sauerstoffgehalt im Blut. Dies kann bei ihm zu Atemnot führen. Daher versorgte ihn seine Krankenkasse (die KKH) vor rund drei Jahren mit einem Sauerstoffkonzentrator. Diesen nutzt er nur unregelmäßig.
Krankenkasse gewährte Versorgung mit mobil nutzbarem Flüssigsauerstoffsystem für zwei Monate
Seinem Antrag, ihn mit einem auch mobil nutzbaren Flüssigsauerstoffsystem zu versorgen, entsprach die KKH vorläufig für zwei Monate. Nach erfolgter Prüfung durch den Medizinischen Dienst der Krankenkassen - MDK - lehnte sie eine zeitlich darüber hinausgehende Versorgung ab. Wenn W.S. mit dem Rauchen aufhöre und den Konzentrator nunmehr regelmäßig nutze, könne er aber mit Flüssigsauerstoff versorgt werden, sofern dann immer noch ein zu geringer Sauerstoffgehalt im Blut bestehe.
Mobil nutzbares Flüssigsauerstoffsystem für Kläger nicht geeignet
Der hiergegen gerichtete Eilantrag mit dem Ziel, ihn vorläufig bis zur Entscheidung über seine Klage mit mobil einzusetzendem Flüssigsauerstoff incl. Beatmungsgerät zu versorgen, blieb erfolglos. Das Sozialgericht Heilbronn hat (wie nunmehr feststeht: rechtskräftig) entschieden, dass es W.S. zumutbar sei, den Ausgang des derzeit rechtshängigen Klageverfahrens S 15 KR 4254/13 abzuwarten. Denn der bei ihm vorhandene zu geringe Sauerstoffgehalt im Blut könne mit dem zur Verfügung stehenden Konzentrator ausreichend behandelt werden. Angesichts bestehender Explosionsgefahr bei gleichzeitiger Verwendung von Feuer sei das mobil nutzbare Flüssigsauerstoffsystem für W.S. auch gar nicht geeignet, solange dieser das Rauchen nicht einstelle.
Nach Suche bei Google ( http://www.kostenlose-urteile.de/topten.rauchen.htm ) fündig geworden hier: http://www.kostenlose-urteile.de/SG-Heil...r.news17526.htm !
Sicherlich eine zu überlegende Sache bei derartig vielen Spinnern, die nicht wahr haben wollen, daß Sauerstoff eines der höchst entzündlichen Stoffe überhaupt ist und kaum noch gelöscht werden kann, brennt er erst einmal.
Nun ist bei diesem hier zur Sprache gebrachten Lungenpatienten die Unterversorgung mit Sauerstoff offensichtlich nicht gravierend genug. Er kommt auch ohne Zusatzgabe zurecht. Längere Zeit ganz sicher, aber auf Dauer sicher auch nicht. Erhält dieser Patient Flüssigsauerstoff in geringster Dosis und sonst mittels eines enorm lauten Kompressors, dem so genannten Sauertoffkonzentrator, der außerdem noch enorm hohe Stromkosten verursacht. Patienten, die bereits Sauerstoff ununterbrochen aus Flüssigsauerstofftanks zugeführt bekommen müssen, um nicht zu ersticken, sind von dieser Klage und diesem Verfahren nicht betroffen!
Eigentlich müßte jedem auch bewußt sein, daß dieser Bericht, wie auch der Beschluß zuvor, vor Fehlinformationen nur so strotzt. Es besteht bei Sauerstoff keine Explosionsgefahr! Wir sind in Deutschland und da ist alles Explosive besonderen Vorschriften unterlegen, ganz sicher aber auch ganz besonbders zu LAGERN, nicht aber ion Privathaushalten. Jeder Schweißer kennt das Knallgeräusch, wenn Saiuerstoff seinem Schweißapparat zum Verbrauch hinzugeführt wird, das nur Sauerstoff verursacht. Sauerstoff verbrennt mit 3facher höherer Temperatur, insgesamt mit weit über 800 °C. Bei Entzündung findet lediglich eine Verpuffung statt, die dann verantwortlich zeichnet für das entstandene Knallgeräusch. Eine Sauerstoffflasche oder ein sonstiger Tank explodiert auch nicht und fliegt in tausend Fetzen, sondern er platzt auf unter dem Druck der Verpuffung von seinem Inhalt.
Einem Sauerstoffpatienten kann in Deutschland nicht der Sauerstoff versagt werden, den er zum Am-Leben-Bleiben benötigt! Folglich wird jeder Patient ruhig bleiben können, der rund um die Uhr mit Flüssigsauerstoff, meist ab 4 - 5 Litern je Minute, versorgt werden muß. Jede Untersagung wäre ein Mordversuch, mindestens aber ein Im-Stich-Lassen eines Hilfsbedürftigen nach $ 271 StGB!
Ansonsten kann das Urteil und die Diskussion mit dem Beitrag natürlich die Gemüter anregen, zu Diskussionen noch und nöcher, aber man sollte doch dabei wenigstens bei den Realitäten bleiben.
Jemand, der sich mit Sauerstoff schwerste Verletzungen zugefügt hat, weil er rauchte unter gleichzeitiger Sauerstoffgabe ohne Schutzmaßnahme, hat keine Verletzungen nach einem angeblichen Explosionsgefüge, sondern ausschließlich nach dem Verbrennungsgefüge behandeln lassen müssen, auch, wo diese nach einem lauten Knall aufgetreten waren, was sie immer sein werden. Der Knall aber ist eine charakteristische Eigenschaft des Sauerstoffs - um das mal so zu sagen -.