OAM - Widerstand JETZT !! »
»
Hartz IV und dessen Folgen »
Privilegiertes Einkommen

Privilegiertes Einkommen - der Tread war entweder hier schon mal da oder er ist nur bei Siteboard BgS von mir geschrieben worden.
Es geht um die Anrechnung der Witwen/Witwer-Rente und anderer Dinge wie Waisenrenten usw. - auf gegen-hartz.de war das mal. Ich hab gesucht und nicht mehr in der Form gefunden - aaaaber...
Ich fand was genaueres und besseres - allerdings nur zur Witwenrente. Das andere - Privilegiertes/geschütztes Einkommen - als Beitrag, muß ich erst noch finden.
Die Praxis der JC kennen wir ja alle zur Genüge. Was einem zusteht, muß man sich erklagen.
Und dazu ist das, was ich fand, super geeignet, weil es doch die gesetzlichen Regelungen benennt und auch der Ottokar einen Hinweis gibt auf konkurrierende Bestimmungen - so z.B. konkurriert der §11 SGB2 mit dem §11a SGB2 - und das darf normalerweise nicht sein, derartiges ist nichtig dann, und es gilt normalerweise das Günstigkeitsprinzip, d. h. die Bestimmungen, welche für den Betroffenen besser ist, gilt. FÜR DIE BETROFFENEN - NICHT FÜR DIE BEHÖRDE.
Doch nun zu den Passagen...
http://hartz.info/index.php?topic=39507.15
Zitat
Offline Nordlicht2
* öfter hier
* *
* Beiträge: 57
*
Re: Witwenrentenzahlung wird nicht ausgezahlt
« Antwort #15 am: 24. Oktober 2011, 13:33:31 »
ich denke die Witwenrente im Sterbevierteljahr ist privilegiertes Einkommen und wird nicht angerechnet??? :weisnich:
Gespeichert
Offline Ottokar
* Administrator
* *****
*
* Beiträge: 26098
*
Re: Witwenrentenzahlung wird nicht ausgezahlt
« Antwort #16 am: 24. Oktober 2011, 14:18:53 »
Danke, dass es sich um Hinterbliebenenrente handelt, hatten wir hier fast aus den Augen verloren.
Die BA vertritt in ihrer Weisung zu § 11 SGB II in GA 11.89 die Meinung, dass "Witwen- und Witwerrente für das sog. Sterbevierteljahr bis zu dem das Normalmaß übersteigenden Betrag," als zweckbestimmte Einnahme, die auf Grund öffentlich-rechtlicher Vorschriften zu einem ausdrücklich genannten Zweck erbracht wird und einem anderen Zweck als das Arbeitslosengeld II/Sozialgeld dient, nach § 11a Abs. 3 SGB II nicht anzurechnen ist.
Was ein "das Normalmaß nicht übersteigender Betrag" ist, ist nicht definiert. Außerdem ist diese Weisung nicht rechtsverbindlich.
Diese Weisung konkurriert zudem mit § 11a Abs. 1 Nr. 2 SGB II, wonach die Grundrente der Hinterbliebenenrente generell nicht angerechnet wird.
Die Grundrente für Witwen/Witwer beträgt seit 01.07.2009 pro Monat 387 Euro.
Wenn wir davon ausgehen, dass dieser Betrag das o.g. "Normalmaß" darstellt, bedeutet dies, dass nur der Teil der Grundrente angerechnet wird, der über diesen Betrag hinaus geht, und zwar als sonstiges Einkommen.
Weiter geht es weiter unten - da wirds interessant.
Zitat
Offline Ottokar
* Administrator
* *****
*
* Beiträge: 26098
*
Re: Witwenrentenzahlung wird nicht ausgezahlt
« Antwort #22 am: 28. Oktober 2011, 13:11:33 »
Du solltest gegenüber dem JC und der RV dem Erstattungsanspruch widersprechen. Begründung: die Hinterbliebenenrente darf lt. § 11a Abs. 1 Nr. 2 SGB II beim ALG II nicht angerechnet werden und ist somit keine vorrangige Sozialleistung. Da damit der Anspruch nicht i.S.d. § 103 SGB X entfallen ist, entsteht auch kein Erstattungsanspruch nach § 104 SGB X.
Sollte die RV den Erstattungsanspruch trotzdem erfüllen, musst du sie verklagen. Dazu nimmst du dir am Besten einen Anwalt.
Gespeichert
Arbeitslos - aber nicht machtlos! ALG II abhängig - aber nicht rechtlos!
(Fragen? 1. ALG2-FAQ & Abkürzungshinweise, 2. Ratgeber, Urteile, Beispielschreiben, 3. Suche, 4. eigenes Thema)
Offline Nordlicht2
* öfter hier
* *
* Beiträge: 57
*
Re: Witwenrentenzahlung wird nicht ausgezahlt
« Antwort #23 am: 28. Oktober 2011, 13:39:16 »
Ja vielen Dank Ottokar, das werde ich machen, auch wenn ich die Begründung selbst nicht ganz verstanden habe. Finde ich sie im Gesetzestext? hast du einen Link?
:danke:
Angeblich greift hier lt. Jobcenter auch nicht das Zuflussprinzip (die suchen es sich so aus, wie sie es möchten).
Gespeichert
Offline Ottokar
* Administrator
* *****
*
* Beiträge: 26098
*
Re: Witwenrentenzahlung wird nicht ausgezahlt
« Antwort #24 am: 28. Oktober 2011, 13:47:59 »
Zitat von: Nordlicht2 am 28. Oktober 2011, 13:39:16
Angeblich greift hier lt. Jobcenter auch nicht das Zuflussprinzip
Wenn es sich tatsächlich um einen Anspruch des Leistungsträgers, dessen Leistungsverpflichtung nachträglich entfallen ist, handeln würde, würde das Zuflussprinzip auch nicht greifen, da dann eine Sozialleistung eine andere ersetzt. Die Leistungsträger erstatten sich dann die Aufwendungen untereinander. Lies dazu mal hier.
Da in deinem Fall Hinterbliebenenrente lt. § 11a Abs. 1 Nr. 2 SGB II nicht berücksichtigt werden darf, ersetzt diese auch nicht dein ALG II, damit besteht auch kein Erstattungsanspruch des JC gegenüber der RV.
Gespeichert
Arbeitslos - aber nicht machtlos! ALG II abhängig - aber nicht rechtlos!
(Fragen? 1. ALG2-FAQ & Abkürzungshinweise, 2. Ratgeber, Urteile, Beispielschreiben, 3. Suche, 4. eigenes Thema)
Offline Nordlicht2
* öfter hier
* *
* Beiträge: 57
*
Re: Witwenrentenzahlung wird nicht ausgezahlt
« Antwort #25 am: 31. Oktober 2011, 09:21:21 »
:danke: für deine hilfreichen Antworten. Ich habe heute direkt mit der Geschäftleitung des Jobcenter gesprochen, dort wurde mir gesagt, dass das Schreiben ein Fehler war und mir von der Witwenrente nichts...! angerechnet wird. Dann warte ich mal auf die nächste Post.
LG aus dem Norden
Gespeichert
Offline Ottokar
* Administrator
* *****
*
* Beiträge: 26098
*
Re: Witwenrentenzahlung wird nicht ausgezahlt
« Antwort #26 am: 01. November 2011, 10:20:00 »
Hast du das auch schriftlich bekommen? Wenn nicht, würde ich darauf bestehen.
Gespeichert
Arbeitslos - aber nicht machtlos! ALG II abhängig - aber nicht rechtlos!
(Fragen? 1. ALG2-FAQ & Abkürzungshinweise, 2. Ratgeber, Urteile, Beispielschreiben, 3. Suche, 4. eigenes Thema)
Offline Nordlicht2
* öfter hier
* *
* Beiträge: 57
*
Re: Witwenrentenzahlung wird nicht ausgezahlt
« Antwort #27 am: 12. November 2011, 09:50:41 »
Ich habe inzwischen die Witwenrente ausgezahlt bekommen.
Das in Purpur gesetzte hab ich gefärbt.
Wie geagt, ich bin noch am Suchen nach 'Privilegiertes Einkommen' allgemein als Beitragsthema. Wie aus dem Forumschriftwechsel hervorgeht, existiert(e) dieses Thema auch.
Also sooo aussichtslos und 'wird generell angerechnet, keine Chance dagegen' ist das also gar nicht. Ich habs nur nicht so genau wie nun gefunden bisher.
Bei Siteboard werd ich auch noch mal suchen.
Hier auch nun das mit dem Mehrbedarfen der Link:
http://www.gegen-hartz.de/mehrbedarf-hartz-iv.php
Der Mehrbedarf wegen Behinderung ist so einfach nicht vorgesehen - laut gegen-hartz.de
Ich müßte das G bekommen. Dann machen die keine Probs.
Alles andere läuft mit Arbeitsförderung bzw. Leistungen nach SGB 12 - die ich nicht erhalte.
Bin noch am Suchen nach dem wegen Schwerbehinderung allgemein. Ohne Anwalt geht anscheinend nichts.

Ja, der war schon einmal da und das - glaube ich - unter anderem Titel. Sogar mehrfach unter anderer Aufgliederung, weshalb er zusammengeschlossen wurde, soweit es möglich war- Irgendwann landete der nicht etwa in der Verdunstung, sondern in einer der Ablagen. Wo genau, weiß ich auch nicht zu sagen...